ePatientenakte soll bis 2021 kommen

Bis Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte der Leiter der Grundsatzabteilung des Ministeriums, Oliver Schenk, am Mittwochnachmittag bei einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Die Akte soll sich rechnen. Ziel müssten hochwertige medizinische Anwendungen sein, sagte Schenk. Im Blick hat die Politik dabei vor allem die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und – als “Königsdisziplin” – die bruchfreie sektorübergreifende Versorgung, ein “Kernanliegen der Gesundheitspolitik für die kommende Legislatur”.

Die Zeit läuft. Bis Ende 2018 müssen die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und die Industrie die Voraussetzungen für die Akte und das geplante Patientenfach schaffen.

Auf dieser Grundlage können Anbieter dann elektronische Patientenakten entwickeln. Die sollen, so Schenk, im ersten Schritt die Basisdaten bereitstellen sowie die Voraussetzungen für die Speicherung von elektronischen Arztbriefen und die Verwaltung des Medikationsplans bieten. In weiteren Ausbauschritten könnten dann weitere Informationen wie Impf- und Mutterpass aufgenommen werden.

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