Änderungen der UV-GOÄ ab dem 01.10.2017

Wesentliche Anhebung der Gebühren Die Gebühren für ärztliche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 51 ÄV – UV-GOÄ festgelegt im Leistungs- und Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zum ÄV – UV-GOÄ). Für Leistungen, die …