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Die neue Vorhaltepauschale 2026

Das Wichtigste für Ihre Praxis auf einen Blick

Worum geht es?

Ab dem 1. Januar 2026 wird eine neu geregelte Vorhaltepauschale eingeführt, um die hausärztliche Versorgung zu stärken. Diese Infografik liefert Ihnen die entscheidenden Fakten, um Ihre Praxis optimal vorzubereiten.

Für BAG & MVZ: Kriterien können vom gesamten Team erfüllt werden.

Ihr Pauschalen-Rechner

Erfüllte Kriterien (bitte auswählen):

Ihre Schätzung

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Erfüllte Kriterien

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Die 10 Kriterien im Überblick

*Prozentuale Anforderungen beziehen sich auf den Anteil an allen kollektivvertraglichen Behandlungsfällen Ihrer Praxis im Quartal.

So berechnet sich Ihre Pauschale

1. Zuschläge nach erfüllten Kriterien

2. Anpassung nach Praxisgröße

Die Fallzahl je Arzt und Quartal beeinflusst die Pauschale. Hierfür zählen nur reine KV-Fälle (ohne HZV).

> 1.201 Fälle

Aufschlag von +9 Punkte

401 - 1.200 Fälle

Volle Höhe der Pauschale

< 400 Fälle

Abschlag von -13 Punkte

Detaillierte Regelungen

Mindestens 5 % der Fälle müssen Leistungen wie Besuche (01410), Mitbesuche (01413) oder Besuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPa) (03062, 03063) umfassen.

Mindestens 12 % der Fälle müssen Leistungen aus der hausärztlich-geriatrischen Betreuung (z. B. 03362) oder der palliativmedizinischen Versorgung (z. B. 03371, 37300 ff.) enthalten.

In mindestens 1 % der Fälle müssen Koordinationsleistungen in Pflegeheimen (Abschnitt 37.2, z. B. 37100, 37105) abgerechnet werden.

Die Impfquote muss in den Quartalen 1 bis 3 mindestens 7 % betragen, im 4. Quartal (Grippesaison) sogar 25 %.

Wichtig: Abschlagsregelung

Praxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen, erhalten einen Abschlag von 40 Prozent. Ausnahmen gelten für Schwerpunktpraxen.

Mindestens 3 % der Fälle müssen kleinchirurgische Eingriffe (02300-02302) oder die Behandlung chronischer Wunden (z. B. 02310, 02311) beinhalten.

In mindestens 2 % der Fälle müssen Sonografien der Schilddrüse (33012) und/oder des Abdomens (33042) durchgeführt werden.

Mindestens 3 % der Fälle müssen technische Leistungen wie Belastungs-EKG (03321), Langzeit-Blutdruckmessung (03324) oder Spirometrie (03330) umfassen.

In mindestens 1 % der Fälle muss der Zuschlag für Videosprechstunden (01450) abgerechnet werden.

Die Tätigkeit in einer (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaft oder in einer Praxis mit angestellten Ärzten oder die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln.

Angebot von Sprechstunden von mindestens 60 Minuten Dauer alle 14 Tage zu Randzeiten (z. B. mittwochs/freitags nach 15 Uhr, werktags nach 19 Uhr oder vor 8 Uhr). Diese müssen der KV gemeldet werden.

Für diabetologische, HIV- und Substitutionspraxen gelten zwei Ausnahmen: Sie erhalten den 10-Punkte-Zuschlag automatisch und sind vom 40%-Abschlag bei zu wenigen Impfungen befreit.

Für den höheren Zuschlag von 30 Punkten müssen sie wie alle anderen Praxen mindestens acht Kriterien erfüllen.

Als Schwerpunktpraxis gelten Sie, wenn bei mehr als 20% der Patienten entsprechende spezialisierte Behandlungen durchgeführt werden.

Fazit & Handlungsempfehlungen

Die Top-Takeaways

  • Impf-Abschlag (-40%) unbedingt vermeiden!
  • 8+ Kriterien anstreben für maximalen Zuschlag.
  • Fallzahl pro Arzt direkt beachten.
  • Erweiterte Sprechzeiten aktiv bei der KV melden.
  • Kein neues Geld: Es ist eine Umschichtung.

Unsere Einordnung

Die Abrechnung erfolgt automatisch. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgegebene, ausgabenneutrale Umschichtung. Konzentrieren Sie sich strategisch darauf, den Impf-Abschlag zu vermeiden und mindestens 8 Kriterien für den höchsten Zuschlag zu erreichen.

Finanzielle Auswirkungen im Detail

  • Die meisten Praxen (2-7 Kriterien): Die Vergütung bleibt durch den 10-Punkte-Zuschlag nahezu unverändert (128+10 = 138 Punkte).
  • Leistungsstarke Praxen (8+ Kriterien): Profitieren mit 20 Punkten mehr als bisher (128+30 = 158 Punkte).
  • Große Praxen (>1.200 Fälle): Erhalten durch den auf 9 Punkte reduzierten Zuschlag 4 Punkte weniger als bisher.