Das Wichtigste für Ihre Praxis auf einen Blick
Ab dem 1. Januar 2026 wird eine neu geregelte Vorhaltepauschale eingeführt, um die hausärztliche Versorgung zu stärken. Diese Infografik liefert Ihnen die entscheidenden Fakten, um Ihre Praxis optimal vorzubereiten.
Für BAG & MVZ: Kriterien können vom gesamten Team erfüllt werden.
Geschätzte Vergütung / Quartal
€0,00 (0 Punkte)Erfüllte Kriterien
0Punkte pro Fall
0*Prozentuale Anforderungen beziehen sich auf den Anteil an allen kollektivvertraglichen Behandlungsfällen Ihrer Praxis im Quartal.
Die Fallzahl je Arzt und Quartal beeinflusst die Pauschale. Hierfür zählen nur reine KV-Fälle (ohne HZV).
> 1.201 Fälle
Aufschlag von +9 Punkte
401 - 1.200 Fälle
Volle Höhe der Pauschale
< 400 Fälle
Abschlag von -13 Punkte
Mindestens 5 % der Fälle müssen Leistungen wie Besuche (01410), Mitbesuche (01413) oder Besuche durch nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPa) (03062, 03063) umfassen.
Mindestens 12 % der Fälle müssen Leistungen aus der hausärztlich-geriatrischen Betreuung (z. B. 03362) oder der palliativmedizinischen Versorgung (z. B. 03371, 37300 ff.) enthalten.
In mindestens 1 % der Fälle müssen Koordinationsleistungen in Pflegeheimen (Abschnitt 37.2, z. B. 37100, 37105) abgerechnet werden.
Die Impfquote muss in den Quartalen 1 bis 3 mindestens 7 % betragen, im 4. Quartal (Grippesaison) sogar 25 %.
Praxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen, erhalten einen Abschlag von 40 Prozent. Ausnahmen gelten für Schwerpunktpraxen.
Mindestens 3 % der Fälle müssen kleinchirurgische Eingriffe (02300-02302) oder die Behandlung chronischer Wunden (z. B. 02310, 02311) beinhalten.
In mindestens 2 % der Fälle müssen Sonografien der Schilddrüse (33012) und/oder des Abdomens (33042) durchgeführt werden.
Mindestens 3 % der Fälle müssen technische Leistungen wie Belastungs-EKG (03321), Langzeit-Blutdruckmessung (03324) oder Spirometrie (03330) umfassen.
In mindestens 1 % der Fälle muss der Zuschlag für Videosprechstunden (01450) abgerechnet werden.
Die Tätigkeit in einer (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaft oder in einer Praxis mit angestellten Ärzten oder die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln.
Angebot von Sprechstunden von mindestens 60 Minuten Dauer alle 14 Tage zu Randzeiten (z. B. mittwochs/freitags nach 15 Uhr, werktags nach 19 Uhr oder vor 8 Uhr). Diese müssen der KV gemeldet werden.
Für diabetologische, HIV- und Substitutionspraxen gelten zwei Ausnahmen: Sie erhalten den 10-Punkte-Zuschlag automatisch und sind vom 40%-Abschlag bei zu wenigen Impfungen befreit.
Für den höheren Zuschlag von 30 Punkten müssen sie wie alle anderen Praxen mindestens acht Kriterien erfüllen.
Als Schwerpunktpraxis gelten Sie, wenn bei mehr als 20% der Patienten entsprechende spezialisierte Behandlungen durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt automatisch. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgegebene, ausgabenneutrale Umschichtung. Konzentrieren Sie sich strategisch darauf, den Impf-Abschlag zu vermeiden und mindestens 8 Kriterien für den höchsten Zuschlag zu erreichen.