Digitalisierungsgesetz droht Ärzten mit weiteren Honorarkürzungen

Nach dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), droht das Bundesgesundheitsministerium mit dem neuen „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG), mit dem Vertragsärzte zur Umsetzung der Digitalisierung bewegt werden sollen.

Arztpraxen, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, drohen demnach ab März 2020 Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent. Nach den geltenden Regelungen ist bei Nichtanschluss ab dem 01.07.2019 bereits eine Honorarkürzung in Höhe von 1,0 Prozent vorgesehen.