Grippeimpfstoff 17/18 lieferbar

  • Impfung der Risikogruppen lt. SiR und STIKO-Empfehlungen des RKI
    • alle Patienten ab 60 Jahren
    • alle Schwangeren ab 2. Trimenon; bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
    • Kinder (ab dem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens wie z.B. Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, Asthma, COPD, chronische Herz-Kreislauf-, Leber-, Nierenerkrankungen etc.
    • Personen im öffentlichen Leben mit häufigem Personenkontakt
    Impfung Ihres eigenen Praxispersonals

Bitte verwenden Sie für die Verordnung im Sprechstundenbedarf nur folgenden produktneutralen Text:

– „Grippe Impfstoff 2017/18 – mit Kanüle“ oder
– „Grippe Impfstoff 2017/18 – ohne Kanüle“

Sie erhalten dann automatisch die Impfstoffe, die auch zu Lasten der Krankenkassen in RLP verordnungsfähig sind. Bitte kein aut idem Kreuz setzen, es sei denn es gibt medizinisch begründbare Ausnahmefälle (Einzelfälle!). Diese sind dann ausführlich vom Arzt in der Patientenakte zu dokumentieren. Das Rezept ist dann auch zusätzlich mit einem „A“ oder „Ausnahmefall“ zu bedrucken.

Den Bestellschein für die Impfstoffe finden Sie hier. 

Es wird in diesem Jahr auch aller Voraussicht wieder einen Grippeimpfvertrag mit dem BKK-Landesverband Mitte geben. Die Unterschriftenphase dauert noch ca. 4 Wochen an. Ab dann steht fest, welche Kassen teilnehmen werden. Sobald uns vom Landesverband die Teilnahmeliste übermittelt wird, werden wir an dieser Stelle informieren.

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