Impfupdate: RSV-Impfung jetzt verfügbar – Schutz für ältere Erwachsene, Schwangere und ergänzende Impfempfehlungen

Seit dem 27. September 2024 übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die RSV-Impfung bei älteren Erwachsenen. Gleichzeitig gibt es wichtige Neuerungen und offene Fragen zu weiteren Impfungen, die Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten betreffen. Besonders Schwangere profitieren von neuen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Neugeborenen.


RSV-Impfung: Schutz für ältere Erwachsene und Schwangere

Die RSV-Impfung erfolgt mit dem proteinbasierten Impfstoff Abrysvo von Pfizer, der von der STIKO ausdrücklich empfohlen wird.

Empfohlene Zielgruppen:

  • Personen ab 75 Jahren:
    • Einmalige Impfung, idealerweise vor Beginn der RSV-Saison (Oktober – März), vorzugsweise im September
    • Derzeit keine Empfehlung zu Wiederholungsimpfungen, da die Datenlage noch unklar ist
    • Leichte oder medikamentös gut kontrollierte Formen von chronischen Erkrankungen gehen nach jetzigem Wissensstand nicht mit einem erhöhten Risiko für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf einher
  • Personen im Alter von 60 – 74 Jahren mit erhöhtem Risiko:
    • Schwere Ausprägungen von:
      • Chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane, Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen
      • Hämato-onkologischen Erkrankungen
      • Diabetes mellitus mit Komplikationen
      • Chronischen neurologischen oder neuromuskulären Erkrankungen
      • Schwerer angeborener oder erworbener Immundefizienz
    • Bewohnende von Pflegeeinrichtungen in dieser Altersgruppe sollten ebenfalls geimpft werden

Schutz für Neugeborene:
Schwangere Frauen können sich im dritten Trimester (32.–36. Schwangerschaftswoche) mit Abrysvo impfen lassen, um ihre Neugeborenen in den ersten Lebensmonaten vor schweren RSV-Verläufen zu schützen. Die übertragene Immunität stärkt das Immunsystem der Babys direkt nach der Geburt.

Weitere Details zu den STIKO-Empfehlungen finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts. (rki.de)


ACHTUNG: Privatabrechnung weiterhin für mehrere Impfungen erforderlich

Trotz der aktuellen STIKO-Empfehlungen gibt es noch keine Einigung mit den Krankenkassen zur Abrechnung mehrerer wichtiger Impfungen. Bis auf Weiteres können folgende Impfungen nur über Privatliquidation abgerechnet und die Impfstoffe ausschließlich über Privatrezept verordnet werden:

  1. RSV-Impfung für Personen ab 75 Jahren
  2. COVID-19-Impfung

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Patientinnen und Patienten sollten sich im Wege eines Kostenerstattungsverfahren direkt an ihre Krankenkasse wenden und eine Erstattung der RSV-Impfung beantragen. Aufgrund des GBA Beschlusses sind die Krankenkassen verpflichtet Impfungen und Impfleistungen zu übernehmen.

Maternale Immunisierung

Bisher liegt keine Empfehlung der Stiko vor, aber der Impfstoff ist zugelassen. Viele Kassen erstatten die Impfungen und Impfleistungen daher momentan zwar auf freiwilliger Basis, es empfiehlt sich aber dies im Vorfeld mit der jeweiligen Kasse zu klären.

Privatabrechnung mit erhöhtem Faktor

Ärztinnen und Ärzte sollten die Privatabrechnung der RSV-Impfung mit einem erhöhten Faktor vornehmen, da die Beratung und Durchführung mit einem erhöhten Zeitaufwand verbunden ist. Insbesondere bei der Beratung zu individuellen Risiken und der Empfehlung zur Impfung im Zusammenhang mit anderen Schutzimpfungen ist eine ausführliche Aufklärung notwendig.

Ergänzende Impfungen für den umfassenden Schutz

FSME-Impfung:
Die Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist besonders für Personen empfehlenswert, die in FSME-Risikogebieten leben oder reisen. FSME wird durch Zecken übertragen und kann schwere neurologische Schäden verursachen. Die STIKO empfiehlt die FSME-Impfung insbesondere für Menschen, die sich regelmäßig im Risikogebiet aufhalten, unabhängig vom Wohnort aufhalten. Pfizer bietet bewährte Impfstoffe zur Prävention von FSME an.

Pneumokokken-Impfung mit Prevenar 20:
Die Pneumokokken-Impfung schützt vor bakteriellen Lungenentzündungen. Pfizer bietet mit Prevenar 20 einen Impfstoff, der besonders für Personen über 60 Jahre sowie für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Immunschwäche geeignet ist. Diese Impfung wird ebenfalls von der STIKO zur Prävention schwerer Verläufe empfohlen.

Fazit

Durch eine frühzeitige und gezielte Impfung – insbesondere vor Beginn der jeweiligen Infektionssaisons – können Ärztinnen und Ärzte dazu beitragen, die Gesundheit von Risikogruppen zu schützen. Bis zur Klärung mit den Krankenkassen müssen RSV für über 75-Jährige, COVID-19 weiterhin privat abgerechnet werden.


Kooperation mit Pfizer und Unterstützung durch MEDI Südwest

Um Praxen bestmöglich zu informieren und Patientinnen und Patienten umfassend zu schützen, hat MEDI Südwest eine Kooperation mit Pfizer gestartet. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, Ärztinnen und Ärzte über die verschiedenen Impfstoffe – darunter Abrysvo, Prevenar 20 und FSME-Impfstoffe – aufzuklären und die Impfquote in Risikogruppen zu steigern.


Informationen für Praxen

Weitere Informationen und Hilfsmaterialien finden Sie hier:

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Informationen zur RSV-Impfung und weiteren Impfempfehlungen (kbv.de)
  • Pfizer: Details zu Abrysvo, Prevenar 20 und FSME-Immun (figi.pfizer.de)