KBV – Frist für Einführung des VSDM bis Dezember 2018 verlängert!

09.11.2017 – Die Frist-Verlängerung für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements ist jetzt beschlossene Sache. Damit muss der Online-Datenabgleich erst ab 1. Januar 2019 durchgeführt werden – ein halbes Jahr später als

TI / SNK: Ordentliches Kündigungsrecht beim KV Safenet Provider

Heute sind bereits mehr als 110000 Ärzte und Psychotherapeuten ans Sichere Netz der KVen (SNK) angebunden. Viele Ärzte fragen sich nun, was mit dem KV-SafeNet Vertrag geschieht. Denn mit der

Telematik-Infrastruktur: KBV veröffentlicht Gematik-Liste zum Stand zugelassener Komponenten

Die KBV will die Liste zu den aktuell von der gematik zugelassenen Komponenten für den Betrieb der TI wöchentlich aktualisieren. Die PDF-Liste ist unter folgendem Link erreichbar: Zulassungsliste TI Informationen zur

Bundesdruckerei als SMC-B Anbieter zugelassen

Berlin/Köln – Die Digitalisierung der Zahnarzt- und Arztpraxen in Deutschland macht einen großen Schritt nach vorn. Für einen der fünf Gesundheitssektoren (Zahnärzte, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Psychotherapeuten) ist der elektronische Praxisausweis (SMC-B)

Honorar 2018: Orientierungswert steigt

Das Honorarplus, das die KBV mit dem GKV-Spitzenverband für 2018 ausgehandelt hat, teilt sich grob wie folgt auf: Rund 438 Millionen Euro gibt es bundesweit für die Erhöhung des Orientierungswertes

Verträge der AOK und der TK müssen geändert werden

Die KV-Rheinland-Pfalz hat informiert, dass die bereits bekannten Verträge der AOK „Multimorbidität / chronische Erkrankungen“ und der Techniker Krankenkasse „Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung“ mit Wirkung zum 01.11 2017 geändert

Änderungen der UV-GOÄ ab dem 01.10.2017

Wesentliche Anhebung der Gebühren Die Gebühren für ärztliche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind nach § 51 ÄV – UV-GOÄ festgelegt im Leistungs- und Gebührenverzeichnis (Anlage 1 zum ÄV – UV-GOÄ). Für Leistungen, die

ePatientenakte soll bis 2021 kommen

Bis Ende 2021 soll jeder gesetzlich Versicherte über eine einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Dieses Datum nannte der Leiter der Grundsatzabteilung des Ministeriums, Oliver Schenk, am Mittwochnachmittag bei einer Veranstaltung