IT-Sicherheit in der Arztpraxis: Warum NIS-2 für uns alle wichtig wird


Die Anforderungen an die Cybersicherheit in der ambulanten Versorgung haben eine neue Stufe erreicht. Mit dem Jahreswechsel ist die europäische NIS-2-Richtlinie in nationales Recht übergegangen. Was zunächst nach bürokratischem Mehraufwand für Großunternehmen klingt, hat handfeste Auswirkungen auf jede Arztpraxis in Deutschland. Während die bekannte KBV-IT-Sicherheitsrichtlinie die technischen Mindestanforderungen definiert, hebt NIS-2 das Thema auf die Ebene der persönlichen Haftung und der digitalen Zusammenarbeit.


Warum auch kleine Praxen handeln müssen: Der Lieferketten-Effekt
Ein häufiger Irrtum ist, dass NIS-2 nur große Kliniken betrifft. Doch das Gesetz greift über die sogenannte Lieferkette tief in den Praxisalltag ein. Große Partner wie spezialisierte Fachlabore (beispielsweise Schottdorf oder andere Großlabore) sind als „wesentliche Einrichtungen“ eingestuft und müssen ihre digitale Umgebung lückenlos absichern. Das schließt die Schnittstellen zu den einsendenden Praxen mit ein.


Für Praxisinhaber bedeutet das konkret: Partner wie Labore oder Abrechnungszentren werden in Zukunft verstärkt Sicherheitsnachweise von den Praxen fordern. Wer diese Standards nicht nachweisen kann, riskiert im Ernstfall den digitalen Anschluss an wichtige Partner oder sieht sich bei Sicherheitsvorfällen Regressansprüchen ausgesetzt.
Mögliche Szenarien: Womit Praxisinhaber jetzt rechnen müssen


Um die Tragweite zu verstehen, hilft ein Blick auf potenzielle Risiken im Praxisalltag:

  • Ausschluss von der digitalen Befundübermittlung: Ein Labor könnte die digitale Übermittlung von Ergebnissen vorübergehend kappen, wenn in der IT-Struktur einer Praxis eine Sicherheitslücke entdeckt wird, die das Gesamtsystem des Labors gefährdet.
  • Haftungsfalle bei Ransomware: Wird die Praxis durch einen Trojaner verschlüsselt, prüft die Versicherung unter NIS-2-Aspekten nun genauer, ob die Geschäftsführung ihrer Schulungspflicht nachgekommen ist. Fehlen Nachweise über Awareness-Trainings des Teams, droht die persönliche Haftung der Praxisleitung.
  • Sicherheitsrisiko Heimarbeitsplatz: Wenn Mitarbeitende von zu Hause aus auf Patientendaten zugreifen, müssen diese Zugänge nun deutlich strenger dokumentiert und abgesichert sein als bisher.
  • Regress durch Partner: Gelangt eine Schadsoftware über einen infizierten Praxis-Rechner in das Netzwerk eines Krankenhauses oder Labors, können immense Schadensersatzforderungen entstehen.
  • Die Lösung: Gut vorbereitet durch MEDI Südwest
    Um diese neuen Anforderungen nicht als zusätzliche Last, sondern als Chance für eine sicherere Praxisorganisation zu begreifen, bietet Ihnen MEDI Südwest gezielte Unterstützung an. Ein zentraler Baustein sind unsere QM-Schulungstage.
    Besonders die darin enthaltenen Datenschutz-Schulungen bieten für Praxen einen absoluten Vorteil: Sie decken nicht nur die gesetzlichen Pflichten ab, sondern bereiten Ihr Team praxisnah auf die neuen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten vor, die NIS-2 fordert. Wer an diesen Schulungen teilnimmt, investiert direkt in die Haftungssicherheit der Praxisleitung und sorgt dafür, dass das gesamte Team sensibilisiert ist. Das ist nicht nur ein Plus für den Datenschutz, sondern auch ein wichtiges Signal an Partner wie Labore und Versicherungen, dass Ihre Praxis ihre Hausaufgaben gemacht hat.
    Was jetzt zu tun ist: Prüfen, Handeln, Dokumentieren
    Die reine Erfüllung der KBV-Richtlinie ist das Fundament, reicht aber unter den neuen Haftungsbedingungen oft nicht mehr aus. Neben der technischen Aufrüstung von Firewalls und Backups liegt das Hauptaugenmerk auf der Ausbildung des Personals.
    Nutzen Sie die MEDI-Schulungsangebote, um Ihre IT-Infrastruktur rechtssicher aufzustellen und Ihr Team fit für die digitale Zukunft zu machen. IT-Sicherheit ist heute kein rein technisches Thema mehr, sondern eine Grundvoraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.