Winterimpfungen 2025 – worauf Praxisteams jetzt achten sollten
Mit dem Start der Grippesaison beginnt für Hausarztpraxen die heiße Phase der Winterimpfungen. Neben der jährlichen Influenza-Impfung stehen inzwischen weitere wichtige Schutzimpfungen im Fokus, die insbesondere ältere und chronisch erkrankte Patient:innen vor schweren Atemwegsinfekten schützen können.
Kombinierbare Impfungen: Effizient und patientenfreundlich
Die klassischen Winterimpfungen – Influenza, Pneumokokken und RSV – sind allesamt Totimpfstoffe und können daher zeitgleich verabreicht werden. Das erleichtert die Terminplanung, reduziert den Aufwand für Patient:innen und hilft, Impfquoten effizient zu steigern. Eine gemeinsame Impfung ist sowohl medizinisch sicher als auch organisatorisch sinnvoll.
Pneumokokken: Schutz für Ältere und Risikopatient:innen
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Pneumokokken-Impfung mit Prevenar 20® als Standard für alle Personen ab 60 Jahren und als Indikationsimpfung für Erwachsene mit Grunderkrankungen oder beruflicher Exposition.
Der Impfstoff gilt als derzeitiger Goldstandard und wird über den Sprechstundenbedarf erstattet. Praxisteams sollten darauf achten, die jeweilige Dokumentationsnummer (Standard- oder Indikationsimpfung) korrekt zu erfassen.
RSV: Neue STIKO-Empfehlung
Seit 2024 gibt es erstmals eine STIKO-Empfehlung zur RSV-Impfung für ältere Erwachsene.
Empfohlen wird eine einmalige Impfung – möglichst vor Beginn der RSV-Saison –
- als Standardimpfung ab 75 Jahren
- sowie als Indikationsimpfung für Patient:innen zwischen 60 und 74 Jahren mit Risikofaktoren (z. B. chronische Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankungen, Diabetes mit Komplikationen oder Immundefizienz).
Auch diese Impfung ist über den Sprechstundenbedarf abrechenbar.
Für Personen außerhalb der STIKO-Empfehlung ist eine Privatrezept-Verordnung möglich.
Grippeimpfung: Routine mit Signalwirkung
Die jährliche Influenza-Impfung bleibt ein zentraler Bestandteil der Prävention. Sie ist in der Bevölkerung bekannt und kann als „Türöffner“ genutzt werden, um weitere Impfungen aktiv anzusprechen. Praxisteams sollten die Gelegenheit nutzen, Impfgespräche in Grippeaktionen einzubetten – insbesondere bei multimorbiden oder pflegebedürftigen Patient:innen.
Wirtschaftlicher Aspekt: Impfquote und Vorhaltepauschale
Ab Januar 2026 wird die Impfquote erstmals vergütungsrelevant:
Praxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen pro Quartal durchführen (gemäß Schutzimpfungsrichtlinie), erhalten einen Abschlag von 40 % auf die neue hausärztliche Vorhaltepauschale.
Das unterstreicht, dass Impfleistungen künftig nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich an Bedeutung gewinnen.
Fazit
Für Praxisteams ist jetzt der ideale Zeitpunkt, die Impfplanung strukturiert zu starten:
- Impfstatus bei allen Patient:innen prüfen
- Impfungen kombinieren, um Termine zu bündeln
- Sprechstundenbedarf rechtzeitig auffüllen
- Dokumentation und Abrechnung sauber vorbereiten
Ein gut organisiertes Impfmanagement stärkt nicht nur den Patientenschutz, sondern sichert auch die volle Vergütung der hausärztlichen Leistungen.
