Wichtige Änderung bei den Meningokokken-Impfungen

Liebe Eltern, liebe Patientinnen und Patienten,

die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen für Meningokokken-Impfungen angepasst. Wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen informieren:

1. Neue Impfung für Jugendliche (MenACWY)

Neu eingeführt wird eine Standardimpfung gegen vier Meningokokken-Typen (A, C, W und Y) für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren.

• Ziel: Diese Impfung bietet einen breiteren Schutz als bisher und soll Jugendliche vor den oft schwer verlaufenden invasiven Meningokokken-Erkrankungen (IME) schützen. Gleichzeitig wird dadurch die Zirkulation der Erreger in der Bevölkerung reduziert, was auch Säuglinge und Kleinkinder indirekt schützt.

• Zeitpunkt: Die Impfung wird idealerweise im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) durchgeführt.

• Kombination: Sie kann problemlos zusammen mit anderen wichtigen Impfungen (wie Tdap-IPV oder HPV) verabreicht werden.

• Nachholimpfung: Versäumte Impfungen können bis zum 25. Geburtstag nachgeholt werden.

2. Entfall der MenC-Impfung im Kleinkindalter

Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Alter von 12 Monaten entfällt.

• Grund: Die Fallzahlen für MenC-Erkrankungen sind erfreulicherweise stark zurückgegangen.

• Fokus bei Säuglingen: Für Säuglinge ist das Risiko einer Erkrankung durch Meningokokken B (MenB) am höchsten. Daher empfiehlt die STIKO bereits seit 2024 die Standardimpfung gegen MenB ab einem Alter von 2 Monaten.

• Vorteil: Durch den Wegfall der MenC-Impfung wird der Impfkalender im Kleinkindalter entlastet, sodass andere wichtige Impfungen (z.B. 6-fach-Impfung, Pneumokokken und die neue MenB-Impfung) zeitgerecht gegeben werden können.

3. Wichtiger Hinweis zur Abrechnung (Stand: Aktuell)

Bitte beachten Sie: Bis die offiziellen Schutzimpfungs-Richtlinien und regionalen Impfvereinbarungen angepasst sind, wird die neue MenACWY-Impfung für Jugendliche noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Sie gilt daher vorübergehend als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und muss privat bezahlt werden.