Wichtiger Erfolg für die Praxen: Vergütung für ePA-Erstbefüllung wird nicht gekürzt!

Aufatmen für die Praxisteams: Die geplante drastische Absenkung der Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab Januar 2025 ist vom Tisch. Angesichts des enormen bürokratischen Aufwands, den die strukturierte Befüllung in der Praxisrealität bedeutet, ist diese Entscheidung ein längst überfälliges Signal der Anerkennung.

Der Bewertungsausschuss hat einen entscheidenden Beschluss gefasst: Die Gebührenordnungsposition (GOP) 01648 für die Erstbefüllung der ePA wird zum 1. Januar 2025 nicht wie ursprünglich geplant auf magere 33 Punkte (ca. 3,71 Euro) reduziert. Stattdessen bleibt die Bewertung stabil bei 100 Punkten. Nach aktuellem Orientierungswert entspricht dies weiterhin einer Vergütung von 11,14 Euro. Diese Leistung wird auch im kommenden Jahr extrabudgetär vergütet und einmalig pro Patient gezahlt.

Anerkennung des realen Arbeitsaufwands

Diese Entscheidung ist eine gute Nachricht und eine wichtige Bestätigung für die Arbeit in den Niedergelassenen-Praxen. Denn die Realität zeigt: Die korrekte und sinnhafte Erstbefüllung einer Patientenakte ist ein zeitintensiver bürokratischer Kraftakt.

Es geht nicht um das schnelle Hochladen einer einzelnen PDF-Datei. Eine qualitativ hochwertige ePA-Befüllung erfordert die sorgfältige Sichtung oft jahrelanger Krankengeschichten, das Aussortieren irrelevanter Daten, die Kuration der wichtigsten Befunde und deren strukturierte Übertragung in die Telematikinfrastruktur. Dieser Prozess bindet massiv ärztliche und nicht-ärztliche Arbeitszeit, die an anderer Stelle in der Patientenversorgung fehlt.

Die Beibehaltung der Pauschale von über elf Euro ist daher keine “Förderung”, sondern eine zwingend notwendige, leistungsgerechte Vergütung für diesen erheblichen Mehraufwand. Eine Absenkung auf unter vier Euro wäre angesichts der Komplexität der Aufgabe ein Schlag ins Gesicht derjenigen gewesen, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen praktisch umsetzen müssen.

Hintergrund: Start der “ePA für alle”

Der Beschluss erfolgt vor dem Hintergrund des geplanten Starts der „ePA für alle“ (Opt-Out-Verfahren) ab Mitte Januar 2025. Die stabile Vergütung soll als Anreiz dienen, den breiten Rollout der Akte in den Praxen zu unterstützen.

Hinweis zur weiteren Pflege: Für die Unterstützung bei der weiteren Verarbeitung von Daten in der ePA im laufenden Quartal (GOP 01647) bleibt es bei der Bewertung von 15 Punkten (ca. 1,67 Euro). Die höhere Erstbefüllungspauschale (GOP 01648) kann nur einmalig von einer Ärztin oder einem Arzt für einen Versicherten abgerechnet werden, der noch keine Inhalte in seiner ePA hat.