Kommentar: Wie das Spargesetz die Entbudgetierung wieder einfängt

Von Dr. Ralf Schneider, Vorstandsvorsitzender des MEDI Verbund Südwest e. V. und Allgemeinmediziner aus Alzey

Die gesundheitspolitische Lage der Hausärztinnen und Hausärzte lässt sich derzeit nur verstehen, wenn man zwei Entwicklungen zusammen betrachtet, die auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun haben: die Wirkung der Entbudgetierung und den Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Beide gehören zusammen, und der Zusammenhang ist für die ambulante Versorgung von erheblicher Bedeutung.

Die bislang bekannten Zahlen bestätigen zunächst, was die hausärztlichen Verbände seit Langem gefordert hatten. Seit die Leistungen des Kapitels 3 EBM und die Besuchsleistungen entbudgetiert sind, werden sie extrabudgetär zum vollen Punktwert von rund 12,40 Cent vergütet, statt im quotierten Honorarfonds an Wert zu verlieren. Das hausärztliche Honorar ist zuletzt um etwa fünf Prozent gestiegen, getragen nicht von höheren Fallzahlen, sondern vom gestiegenen Wert je Patient. Das ist ein realer Fortschritt und der Beleg dafür, dass eine feste Vergütung ärztlicher Arbeit funktioniert.

Schon dieselben Daten zeigen jedoch die Grenze des Erfolgs. Was budgetiert bleibt, wird stärker quotiert als zuvor; der Punktwert dieser Leistungen liegt nur noch bei rund 9,7 Cent. Und die Logik hat sich grundlegend verschoben: Maßgeblich für das Honorar ist nicht mehr die Zahl der Behandlungsfälle, sondern die vollständige und korrekte Abrechnung des tatsächlich erbrachten Leistungswerts je Patient. Wer auf reine Mengenausweitung setzt, wird unter den neuen Bedingungen enttäuscht.

Genau an dieser Stelle wird der Kabinettsbeschluss zum Problem. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt den Zuwachs der extrabudgetären Gesamtvergütung auf den Zuwachs der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und sieht vor, dass die Krankenkassen ihre Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung zahlen. Damit wird ein Deckel über genau jenen Topf gelegt, in dem die entbudgetierten Leistungen vergütet werden. Wächst die Leistungsmenge über die gedeckelte Summe hinaus, verteilt sich ein fester Betrag auf mehr Leistung, und der Punktwert sinkt erneut. Die Quotierung, die die Entbudgetierung beendet hatte, kehrt auf diesem Weg zurück.

Das ist der Kern der Sache: Die eine Reform hebt den Deckel, die andere installiert ihn an anderer Stelle wieder. Nach den vorliegenden Berechnungen gehen die Schätzungen für Rheinland-Pfalz von rund 83 Millionen Euro geringerem Honorar pro Jahr aus, davon etwa 24 Millionen im hausärztlichen Bereich. Spürbar wird das unter anderem beim Wegfall der Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte – eine Leistung, die kurz zuvor noch als extrabudgetärer Zuwachs verbucht wurde. Hinzu kommt die geplante Überführung regional vereinbarter Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung.

Dabei ist Nüchternheit geboten. Der hausärztliche Bereich ist im Vergleich der Versorgungsbereiche relativ am geringsten betroffen, und das Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Beides spricht nicht gegen, sondern für ein frühzeitiges Engagement der Selbstverwaltung und der Berufsverbände. Festzuhalten bleibt zweierlei. Erstens entscheidet künftig der Leistungswert je Patient über das Honorar, nicht die Fallzahl. Zweitens gewinnt die Hausarztzentrierte Versorgung an Bedeutung, weil sie die Vergütung vertraglich und außerhalb der gesetzlichen Deckelungslogik des Kollektivvertrags absichert. Wer beides zusammendenkt, wird die kommenden Monate besser bestehen als derjenige, der allein auf steigende Fallzahlen setzt.

Dr. Ralf Schneider