Was die KV-RLP-Honorarauswertung für das 4. Quartal 2025 für Hausärztinnen und Hausärzte in Rheinland-Pfalz bedeutet, warum jetzt der vollständig erfasste Leistungswert je Patient über das Honorar entscheidet – nicht die Zahl der Fälle – und worauf sich jede Praxis bis zum 1. Juli vorbereiten muss.
Am 3. Juni hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz im Beratenden Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung die Honorarzahlen des vierten Quartals 2025 vorgelegt. Es ist das erste Quartal, in dem die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen vollständig durchschlägt – und die Zahlen belegen, was MEDI und die hausärztlichen Verbände seit Jahren gefordert haben: Wenn ärztliche Arbeit zum festen Preis bezahlt wird, kommt das Geld auch tatsächlich in den Praxen an. Gleichzeitig zeichnet sich am Horizont eine Strukturveränderung ab, die diesen Gewinn für einen relevanten Teil der chronisch kranken Patientinnen und Patienten wieder relativieren könnte.
Die Entbudgetierung wirkt – und zwar sichtbar
Die wichtigste Botschaft des Quartals lässt sich an zwei Zahlen festmachen. Innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung ist das hausärztliche Honorar gegenüber dem Vorjahresquartal um rund 95 Prozent eingebrochen. Das klingt dramatisch, ist aber das Gegenteil eines Problems: Die Leistungen des Kapitels 3 EBM und die Besuchsleistungen sind aus der Quotierung herausgewandert und werden jetzt extrabudgetär vergütet. Dort ist das hausärztliche Honorar um knapp 500 Prozent auf rund 187,5 Millionen Euro gestiegen.
Entscheidend ist der Punktwert. Entbudgetierte Leistungen werden mit 12,3955 Cent vergütet – praktisch dem vollen Orientierungswert. Im Honorarfonds liegt der Punktwert dagegen nur noch bei 9,6821 Cent. Mit anderen Worten: Die Leistung, die früher der Quotierung und damit dem Floating unterworfen war, wird nun zum festen Preis bezahlt. Das ist ein hart erarbeiteter Erfolg, und er ist in den Quartalsabrechnungen angekommen.
Auch in der Gesamtschau bleibt das Bild positiv. Das hausärztliche Gesamthonorar ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 5,15 Prozent gestiegen, das Honorar je Versorgungsauftrag um 6,09 Prozent, der Fallwert um 5,89 Prozent auf 83,05 Euro. Getragen wird das von der Anhebung des Orientierungswerts um 3,85 Prozent und einer um 3,75 Prozent erhöhten Gesamtvergütung. Die diabetologischen Schwerpunktpraxen haben mit plus 11 Prozent besonders deutlich zugelegt.
Wo der Blick genauer hinmuss
Bei aller berechtigten Erleichterung sind drei Befunde wichtig, die in der Schlagzeile leicht untergehen.
Erstens: Das Wachstum stammt aus dem Fallwert, nicht aus der Menge. Die Zahl der Behandlungsfälle ist im hausärztlichen Bereich sogar leicht zurückgegangen. Das Plus speist sich also aus der besseren Bewertung der Leistung – und genau daraus ergibt sich die wichtigste strategische Konsequenz für jede Praxis, auf die wir weiter unten zurückkommen.
Zweitens: Was budgetiert bleibt, wird härter quotiert. Der Punktwert der weiterhin nicht entbudgetierten hausärztlichen Leistungen liegt nur noch bei rund 9,67 Cent. Für die Kinder- und Jugendmedizin ist das spürbar: Hier sind die Behandlungsfälle um 2,18 Prozent gesunken, der Fallwert je Versorgungsauftrag um 3,15 Prozent, und der Restpunktwert der nicht entbudgetierten Leistungen ist auf 7,63 Cent gefallen. Die Entbudgetierung hat den hausärztlichen Bereich nicht gleichmäßig erreicht.
Drittens: Die Vergütungsquote im hausärztlichen Bereich liegt mit 98,6 Prozent weiterhin deutlich über der des fachärztlichen Bereichs (84,5 Prozent), ist aber von ihrem Hoch zurückgekommen. Eine Quote knapp unter 100 Prozent ist solide – ein struktureller Selbstläufer ist sie nicht.
Vorhaltepauschale: Mehr Praxen in der höchsten Stufe – aber mit Lücken
Die Simulation der Vorhaltepauschale für das erste Quartal 2026 zeigt eine erfreuliche Verschiebung nach oben: Knapp 30 Prozent der Praxen erfüllen jetzt mindestens acht Kriterien und erhalten den höheren Zuschlag (GOP 03042), gegenüber 19 Prozent in der Vergleichssimulation. Der Anteil der Praxen ganz ohne Zuschlag sinkt.
Auffällig bleiben einzelne Kriterien, die viele Praxen nicht erfüllen. Das Angebot einer Videosprechstunde erreichen nur 15,65 Prozent, die ambulante Kleinchirurgie 32,44 Prozent, die Kooperation mit einem Pflegeheim 44,33 Prozent. Wer den höheren Zuschlag anstrebt, sollte gezielt prüfen, welche dieser Kriterien sich mit vertretbarem Aufwand erfüllen lassen – die Videosprechstunde ist dabei der niedrigschwelligste Hebel.
Der eigentliche Prüfstein kommt zum 1. Juli: die Versorgungspauschale
So positiv die Q4-Zahlen sind – die strukturell wichtigste Entscheidung wirkt erst ab dem 1. Juli 2026. Mit der Versorgungspauschale (GOP 03100, altersgestaffelt 03103 und 03104) wird die Chronikervergütung für einen eng definierten Personenkreis neu geordnet.
Berechnungsfähig ist die Pauschale nur für Patientinnen und Patienten mit genau einer chronischen Erkrankung aus einer abschließenden Liste – Schilddrüsenerkrankungen, Fettstoffwechselstörungen, benigne essenzielle Hypertonie und idiopathische Gicht – und nur, wenn diese Erkrankung mit einem einzigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Lasten der GKV behandelt wird. Sie ist höchstens zweimal im Krankheitsfall, also über vier Quartale, abrechenbar. Wer die Versorgungspauschale abrechnet, schließt für das aktuelle und das Folgequartal die Berechnung der Chronikerpauschale durch jede andere Praxis aus.
Hier liegt das wirtschaftliche Risiko. Für Patientinnen und Patienten mit mehreren chronischen Erkrankungen oder mehreren Medikamenten greift die Pauschale ausdrücklich nicht – die Abgrenzung verläuft also mitten durch die typische hausärztliche Chronikerbetreuung. Verschärfend kommt hinzu, dass die KV RLP klarstellt: Eine Vorprüfung, welche Versicherten überhaupt für die Versorgungspauschale geeignet sind, ist nicht möglich, weil der KV die eingesetzten Medikamente nicht bekannt sind. Die korrekte Zuordnung – und damit das Honorarrisiko – verbleibt vollständig in der Praxis.
Für jede Praxis bedeutet das: Es lohnt sich, den eigenen Chronikerbestand schon jetzt daraufhin zu sichten, welcher Anteil der Patientinnen und Patienten die enge Definition erfüllt und welcher nicht – und die PVS-Einstellungen rechtzeitig vor dem 1. Juli darauf vorzubereiten. Die KV bietet hierzu auf Wunsch digitale Dialoge an.
Die wichtigste Konsequenz: nicht mehr Fälle, sondern der vollständige Leistungswert je Patient
Der eigentliche Strategiewechsel, der in diesen Zahlen steckt, betrifft das Selbstverständnis der Praxis. Über Jahre galt die Faustregel: mehr Fälle, mehr Honorar. Unter der Quotierung war das ohnehin nur halb wahr, weil jeder zusätzliche budgetierte Fall den Punktwert für alle verwässert hat. Mit der Entbudgetierung kehrt sich die Logik endgültig um. Die entbudgetierten Leistungen werden zum vollen Punktwert von rund 12,40 Cent bezahlt – unabhängig von der Menge. Entscheidend ist deshalb nicht mehr, wie viele Patientinnen und Patienten durch die Praxis laufen, sondern wie vollständig und korrekt der tatsächlich erbrachte Leistungsbedarf je Patient erfasst und abgerechnet wird.
Der Fallwert ist um 5,89 Prozent gestiegen, während die Fallzahl gesunken ist. Das ist kein Zufall, sondern das neue Vergütungsprinzip in einer einzigen Zahl. Wer jetzt versucht, das alte Hamsterrad nur schneller zu drehen, riskiert das Schlechteste aus beiden Welten: mehr Arbeitslast, mehr kurze und unvollständig abgerechnete Kontakte – und am Ende nicht mehr Honorar, sondern erschöpftes Personal. Der Hebel liegt nicht in der Zahl der Köpfe im Wartezimmer, sondern in der Tiefe und Vollständigkeit der Versorgung, die je Patient erbracht und abgerechnet wird.
Konkret heißt das für Ihre Praxis:
- Prüfen Sie Ihre Abrechnung auf Vollständigkeit, nicht auf Masse. Werten Sie aus Ihrem PVS aus, welche entbudgetierten Leistungen Sie regelmäßig erbringen, aber nicht oder nicht durchgängig ansetzen. Jede tatsächlich erbrachte, aber nicht angesetzte Leistung ist bei vollem Punktwert verschenktes Honorar. Ein Quartalsabgleich der häufigsten GOP deckt diese Lücken schnell auf.
- Erbringen und dokumentieren Sie die höherwertigen Betreuungs- und Einzelleistungen konsequent. Dazu zählen vor allem die jetzt voll vergüteten Besuchsleistungen (Haus- und Heimbesuche), die Gesprächs- und Betreuungsziffern, das geriatrische und palliative Assessment sowie diagnostische Leistungen. Diese bestimmen den Fallwert weit stärker als jeder zusätzliche Kurzkontakt.
- Rechnen Sie die Leistungen rund um die elektronische Patientenakte konsequent ab. Allein die ePA-Befüllung hat im Quartal rund 7,3 Millionen Euro extrabudgetär in den hausärztlichen Bereich gebracht. Wer hier sauber dokumentiert und ansetzt, nimmt zusätzliches Honorar mit – ohne einen einzigen zusätzlichen Patienten.
- Denken Sie Termin- und Kontaktsteuerung vom Wert her. Ein strukturierter, vollständig erbrachter und abgerechneter Kontakt ist mehr wert als drei kurze. Planen Sie die Sprechstunde so, dass betreuungsintensive Patientinnen und Patienten den Raum bekommen, den ihre Versorgung – und damit ihre Abrechnung – tatsächlich hergibt, statt das Volumen über Akutkontakte zu maximieren.
- Setzen Sie das Praxisteam für delegierbare, gesondert vergütete Leistungen ein. NäPa- und VERAH-Besuche sowie delegierte Leistungen erhöhen den erfassten Leistungswert je Patient, ohne ärztliche Zeit zusätzlich zu binden. Die Förderdaten des Quartals zeigen, dass die NäPa-Besuche bereits die größte geförderte Einzelposition im hausärztlichen Bereich sind.
- Vervollständigen Sie gezielt die Kriterien der Vorhaltepauschale. Der Wechsel von Stufe 03041 in die Stufe 03042 (mindestens acht erfüllte Kriterien) hebt die Pauschale strukturell und dauerhaft. Der niedrigschwelligste Hebel ist die Videosprechstunde, die bislang nur 15,65 Prozent der Praxen anbieten.
- Segmentieren Sie Ihren Chronikerbestand vor dem 1. Juli. Prüfen Sie patientenbezogen, wer unter die enge Versorgungspauschale fällt (eine Erkrankung, ein Arzneimittel) und bei wem weiterhin die höher vergütete Chronikerpauschale gerechtfertigt ist. Setzen Sie die Versorgungspauschale nicht reflexhaft als neuen Standard, sondern bewusst – sonst verschenken Sie genau dort Honorar, wo die Betreuung am aufwendigsten ist.
Der gemeinsame Nenner dieser Schritte ist einfach: Das Honorar folgt nicht mehr der Zahl der Patienten, sondern der Qualität und Vollständigkeit der Leistung je Patient. Wer das verinnerlicht, arbeitet künftig nicht mehr, sondern gezielter – und verdient dabei besser.
Die Position von MEDI Südwest
Die Entbudgetierung beweist, dass es sich lohnt, für eine faire Vergütung hausärztlicher Arbeit zu streiten. Sie ist ein Erfolg, kein Endpunkt. Denn die gleiche Logik, die Leistung jetzt zum festen Preis vergütet, kann über eng gefasste Pauschalen wie die Versorgungspauschale auf der anderen Seite wieder enger werden – ausgerechnet bei der dauerhaften Betreuung chronisch kranker Menschen, die das Kerngeschäft der hausärztlichen Versorgung ist.
MEDI Südwest wird die Auswirkungen der Versorgungspauschale ab dem dritten Quartal eng begleiten und die Ergebnisse für seine Mitglieder transparent aufbereiten. Wer seine Chronikerversorgung wirtschaftlich absichern will, findet in der Hausarztzentrierten Versorgung weiterhin den verlässlicheren Rahmen, weil sie die Betreuung unabhängig von der EBM-Pauschalenlogik vergütet. Wir empfehlen jeder Praxis, beide Wege – Regelversorgung und HZV – mit Blick auf den eigenen Patientenstamm gegeneinander zu rechnen.
Für Rückfragen zur Auswertung, zur Vorbereitung auf die Versorgungspauschale oder zur HZV stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
MEDI Verbund Südwest e. V. · www.medi-suedwest.de
Datengrundlage: KV Rheinland-Pfalz, Honorarauswertungen hausärztliche Versorgung, 4. Quartal 2025 (Beratender Fachausschuss am 3. Juni 2026).
