SPD-Termingarantie: Die Klinik behandelt, die Praxen zahlen

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 13. Oktober ein Positionspapier zur Primärversorgung mit einer Termingarantie für Facharzttermine beschlossen. Wer es bis zum Ende liest, findet darin vor allem eine Rechnung. Gesetzlich Versicherte sollen innerhalb von drei Wochen einen Facharzttermin bekommen. Gelingt das in keiner Praxis, schickt man sie ins Krankenhaus. Bezahlen sollen das nach dem Willen der Fraktion die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, aus ihrem eigenen Honorartopf.

Was im Papier steht

Die Termingarantie ist klar formuliert:

„Grundsätzlich soll im Rahmen der Primärversorgung innerhalb von drei Wochen ein Termin beim Facharzt in zumutbarer Entfernung vermittelt werden; entscheidend ist der Behandlungsbedarf.“

Für den Fall, dass die Praxen diese Frist nicht halten, sieht die SPD den Weg in die Klinik vor, und sie sagt gleich dazu, wer die Rechnung bekommen soll:

„Für den Fall, dass gesetzlich Versicherten fristgemäß kein zumutbarer Termin bei einem niedergelassenen Vertragsarzt vermittelt werden kann, ist ihnen innerhalb der o. g. drei Wochenfrist ein ambulanter Termin in einem zugelassenen Krankenhaus mit entsprechender Fachabteilung anzubieten. Für diesen Fall ist insbesondere auch zu prüfen, ob die Abrechnung der ambulanten Krankenhausbehandlung zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse des Versicherten erfolgen sollte.“

Und damit die Kassenärztlichen Vereinigungen jederzeit wissen, was in den Praxen noch frei ist:

„… wir fordern, dass zugelassene Vertragsärzte der Terminservicestelle freie Terminkapazitäten tagesaktuell in Echtzeit-Daten digital zur Verfügung stellen müssen.“

Termingarantie ohne Deckung

Man muss das Papier zusammen mit der verschärften Terminmeldepflicht lesen, über die der Bundestag heute abstimmt. Erst legen KVen und Kassen fest, wie viele Termine die Praxen abliefern müssen. Dann garantiert die Politik eine Frist, die sich mit diesen Terminen nicht halten lässt, weil es schlicht nicht genug Ärztinnen, Ärzte und Behandlungsstunden gibt. Und wenn die Frist reißt, wird die Klinikbehandlung aus dem Budget bezahlt, das ohnehin nicht reicht und das das GKV-Spargesetz ab Januar weiter beschneidet. Die Praxen zahlen damit für einen Mangel, den sie nicht verursacht haben.

Zusätzliches Geld sieht die Fraktion dafür nicht vor. Sämtliche Maßnahmen sollen ausdrücklich „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ erbracht werden, obwohl die Praxen mehr leisten, mehr koordinieren und mehr melden sollen.

Die Hausarztpraxis soll alles koordinieren, unbezahlt

Den Haus- und Kinderarztpraxen schreibt das Papier eine Schlüsselrolle zu. Sie sollen zu „primärversorgenden Praxen“ werden, die „Gesamtverantwortung für den Behandlungspfad“ übernehmen und ein Netzwerk aus Fachärzten, Apotheken, Pflege, Physio- und Ergotherapie sowie Sozialdiensten steuern. Für Praxen ist das eine neue Daueraufgabe, obwohl sie schon heute keine Termine mehr frei haben, und zur Vergütung dieser Koordinationsarbeit steht im ganzen Papier kein einziger Satz.

Gleichzeitig sollen ärztliche Aufgaben aus der Praxis herausgelöst werden:

„In zahlreichen Versorgungsbereichen sind Tätigkeiten mit reinem Arztvorbehalt auf dem Rückzug. Dazu zählen insbesondere Verlaufsbetreuungen, Präventionsleistungen und Aufgaben der Nachsorge. […] Von Standesdünkel geprägte Debatten, wer Patientinnen und Patienten konkret versorgen darf, müssen der Vergangenheit angehören.“

Die Frage nach ärztlicher Verantwortung als „Standesdünkel“ abzutun, geht an der Praxis vorbei. Delegation unter ärztlicher Aufsicht funktioniert in unseren Praxen seit Jahren, mit qualifizierten MFA, VERAH und NäPa. Die SPD will dagegen Hausbesuche, Nachsorge und Verlaufsbetreuung an der Praxis vorbei verteilen und der Praxis trotzdem die Verantwortung für den gesamten Behandlungspfad auferlegen. Sie soll also haften und koordinieren, ohne zu steuern und ohne dafür bezahlt zu werden.

Richtig ist, dass die freie Wahl der Hausarztpraxis bleibt, Gynäkologie, Augenheilkunde und Psychotherapie den Direktzugang behalten, chronisch Kranke Jahresüberweisungen erhalten sollen und die SPD Praxisgebühren ablehnt. Die Finanzierungsfrage beantworten diese Punkte nicht.

MEDI Südwest: Erst Kapazität, dann Garantie

Dr. Ralf Schneider, Vorstandsvorsitzender von MEDI Südwest e.V. und Allgemeinmediziner in Alzey, findet deutliche Worte: „Die SPD verspricht Termine, die es nicht gibt, und schickt die Rechnung an die Praxen, die schon heute über ihre Grenzen arbeiten. Wer Wartezeiten verkürzen will, muss Kapazitäten schaffen und bezahlen. Wer stattdessen Termine per Gesetz garantiert und den Ausfall aus unserem Honorar finanzieren will, betreibt Mangelverwaltung auf Kosten der Niedergelassenen. Die Hausarztpraxis soll künftig alles koordinieren, aber niemand sagt, wer diese Arbeit bezahlt. So stärkt man die Primärversorgung nicht, so treibt man die letzten Kolleginnen und Kollegen aus der Niederlassung.“

Die Fraktion schreibt selbst, eine so große Reform könne „nicht von heute auf morgen gelingen“. Dann sollte sie auch nicht mit einer Garantie beginnen, deren Kosten sie schon heute den Praxen zuweist. MEDI Südwest wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass zuerst die Finanzierung der ambulanten Versorgung gesichert wird und erst danach über Fristen gesprochen wird.

Auf einen Blick: Die SPD-Bundestagsfraktion will eine Facharzt-Termingarantie von drei Wochen; danach soll ambulant im Krankenhaus behandelt werden.

Wer zahlt: Geprüft wird die Abrechnung „zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung“, also aus dem Honorar der Praxen.

Neue Pflichten: Freie Termine in Echtzeit an die Terminservicestelle melden; Hausarztpraxen übernehmen die Gesamtkoordination, ohne Vergütungsregel.

MEDI-Südwest-Einordnung: Eine Garantie ohne zusätzliche Kapazität und ohne zusätzliches Geld ist eine Strafzahlung für den Ärztemangel. Erst Kapazität und Finanzierung, dann Fristen.

Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion im Original (PDF, spdfraktion.de)

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, Positionspapier „Versorgung stärken. Patientenzentrierte Primärversorgung umsetzen.“ vom 13.10.2026; Pressemitteilung vom 14.10.2026.