Notfallreform: Verbindliche Terminmeldepflicht ist der falsche Hebel

Berlin rückt erneut ins Terminbuch der Praxen vor. Mit einem kurzfristig bekannt gewordenen Änderungsantrag zur Notfallreform will die Koalition die Terminmeldepflicht der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte verschärfen. Der Gesundheitsausschuss berät am Mittwoch, am Donnerstag soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung abstimmen. Bisher müssen Praxen nur freie Kapazitäten an die Terminservicestellen melden und bestimmen den Umfang damit selbst. Künftig sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen bis zum 1. März 2027 festlegen, wie viele Termine die Praxen melden müssen. Das Wort „frei“ wird gestrichen, eine Übergangsregelung gibt es nicht.

Was die Koalition will

Das Ministerium begründet den Schritt mit der wachsenden Bedeutung der Terminvermittlung. Mit der Notfallreform sollen die Akutleitstellen der 116117, die Integrierten Notfallzentren und die Zentren für Kinder und Jugendliche Termine vermitteln, und das funktioniert nur, wenn genug Termine zur Verfügung stehen. Die Neuregelung diene der Stärkung der Sicherstellungsinstrumente der KVen, heißt es im Antrag. Gleichzeitig streicht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2027 die extrabudgetäre Vergütung der TSVG-Fälle, also genau der Leistungen, die über die Terminvermittlung laufen.

MEDI lässt die Pläne juristisch prüfen

Die Ablehnung in der Ärzteschaft ist ungewöhnlich geschlossen. Unser Bundesverband MEDI GENO Deutschland lässt die Pläne juristisch prüfen. Dr. Wolfgang Schnörer, Vorstand der MEDIVERBUND AG, hält die Regelung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Organisationsautonomie der Praxen, der die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreite: Ein starres Kontingent statt der Meldung tatsächlich freier Kapazitäten greife in die Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG ein, und die KVen erhielten eine Disziplinierungsaufgabe ohne hinreichend bestimmte gesetzliche Vorgaben. Der Vorsitzende Dr. Norbert Smetak spricht von „staatlicher Callcenter-Medizin“. MEDI kündigt zudem an, die Bereitschaft der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft für ein Korbmodell zu prüfen, also die gesammelte Rückgabe von Kassenzulassungen als Protest. Sein Stellvertreter Dr. Christian Messer weist auf eine Folge hin, die in der Debatte oft untergeht: Wer Kapazitäten für Leitstellen freihalten muss, kann die eigenen chronisch kranken Stammpatientinnen und -patienten weniger zeitnah versorgen. Das gilt auch für die Psychotherapie.

KBV und Verbände ziehen mit

Die KBV sieht ebenfalls einen erheblichen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit. Ihr Vorstand um Andreas Gassen spricht von „Übergriffigkeit“ und einem weiteren Schritt in die Staatsmedizin: Termine würden nach dem medizinischen Bedarf vergeben, und Eingriffe von außen führten zu administrativem Chaos. Der Spitzenverband der Fachärzte (Spifa) fordert die Abgeordneten auf, den Eingriff in die Terminhoheit zu stoppen. „Meine Termine gehören mir“, sagt Vorsitzender Dirk Heinrich. Als Bundesvorsitzender des Virchowbunds kündigt er an, die Regelung notfalls vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Spifa kritisiert außerdem das Verfahren, weil eine Verschärfung dieser Tragweite ohne öffentliche Debatte im Schnellverfahren beschlossen werden soll. Der Hartmannbund unter Klaus Reinhardt, zugleich Präsident der Bundesärztekammer, will die Terminvergabe als Teil der Praxisorganisation in ärztlicher Hand halten. Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen spricht von einem „weiteren Sargnagel für die vertragsärztliche Versorgung“.

Am deutlichsten benennt die KV Nordrhein den Denkfehler. Wartezeiten entstünden nicht, weil Praxen Termine verschweigen, sondern weil Kapazitäten fehlen. Eine strengere Meldepflicht schaffe weder zusätzliche Behandlungszeit noch mehr Ärztinnen und Ärzte, sie verteile vorhandene Termine nur administrativ um und koste dabei Zeit, die in der Behandlung fehlt. Vorstandschef Dr. Frank Bergmann nennt das „Verschlimmbesserung per Gesetz“. Die KV fordert, die Meldepflicht nicht auszuweiten und stattdessen die Ursachen langer Wartezeiten anzugehen, mit angemessener Finanzierung und einer medizinisch begründeten Patientensteuerung über die Strukturen der 116117.

Auch außerhalb der Ärzteschaft gibt es Kritik an der Reform. Am Dienstag protestierten acht Organisationen aus Feuerwehr, Rettungsdienst und Luftrettung mit Rettungswagen und Hubschraubern am Brandenburger Tor. Sie begrüßen die Reform grundsätzlich, fordern aber eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung der Vorhaltekosten und Sitze mit Stimmrecht in dem Gremium, das künftig über Standards entscheidet.

Was das für unsere Praxen heißt

Für unsere Mitgliedspraxen bedeutet die Vorlage zweierlei. Die Terminvermittlung braucht verlässlich gemeldete Termine, und Praxen, die sich ganz entziehen, schwächen das System. Eine Meldepflicht nach Quote verlangt aber Kapazitäten, die nicht da sind, und das gerade dann, wenn die Vergütung dieser Fälle in das Budget zurückfällt. Die Mehrarbeit tragen wie so oft die Medizinischen Fachangestellten. Sie pflegen die Kontingente, beantworten die Rückfragen der Terminservicestellen und erklären den Stammpatientinnen und -patienten, warum ihr Termin später kommt. Wer die Versorgung verbessern will, muss Kapazitäten finanzieren und Praxen entlasten. Mehr Pflichten auf vorhandene Termine helfen dabei nicht.

Ob der Änderungsantrag am Donnerstag in dieser Form durchgeht, ist offen. MEDI wird die juristische Prüfung vorantreiben und über die nächsten Schritte informieren.

Auf einen Blick: Ein Änderungsantrag zur Notfallreform soll die Terminmeldepflicht der Praxen verschärfen; Abstimmung im Bundestag am Donnerstag.

Neu wäre: KVen und Kassen legen bis 1. März 2027 fest, wie viele Termine Praxen melden müssen – nicht mehr nur freie Termine, ohne Übergangsregelung.

Kritik: MEDI GENO, KBV, Spifa, Virchowbund, Hartmannbund, BVDD und KV Nordrhein lehnen die Pläne ab; MEDI lässt sie juristisch prüfen und prüft ein Korbmodell.

MEDI-Südwest-Einordnung: Eine Quote schafft keinen einzigen zusätzlichen Termin. Sie verschiebt Kapazitäten weg von den Stammpatienten und Arbeit hin zu den MFA, während die Vergütung dieser Fälle ins Budget zurückfällt.

Quellen: Pressemitteilung MEDI GENO Deutschland vom 14.10.2026; Deutsches Ärzteblatt vom 13. und 14.10.2026; KV Nordrhein vom 14.10.2026; KBV PraxisNachrichten vom 08.10.2026; Feuerwehrmagazin vom 14.10.2026.