Zum 1. Oktober 2025 hat die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) den Honorarverteilungsmaßstab (HVM) angepasst. Ziel der Änderung ist es, die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen konsequent umzusetzen und die Honorarverteilung transparenter zu gestalten. Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz profitieren damit von einer klareren Abbildung ihrer erbrachten Leistungen im Vergütungssystem.
Wesentliche Neuerungen
Entbudgetierung im hausärztlichen Bereich Die bisherige Mengenbegrenzung für viele hausärztliche Leistungen entfällt. Damit werden insbesondere Leistungen aus dem hausärztlichen Kapitel 3 EBM sowie die relevanten Besuchsleistungen nach GOP 01410–01415 extrabudgetär vergütet. Grundbeträge und Honorarfonds Im HVM werden Haus- und Facharztvergütung weiterhin getrennt abgebildet. Neu ist die stärkere Differenzierung der Honorarfonds nach Fachgruppen, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verteilung zu erhöhen. Orientierungswert als Maßstab Vergütet wird auf Basis des aktuellen Orientierungswertes. Damit wird eine bundesweit einheitliche Grundlage gesichert. Härtefallregelung Praxen, die durch die Neuregelung einen Honorarverlust von mehr als 15 % je Fall erleiden würden, können eine Stützung beantragen. Förderung von Praxisnetzen Anerkannte Praxisnetze erhalten zusätzliche Förderungen je Quartal und Arzt, gestaffelt nach Netzstufen.
Praktische Konsequenzen für Haus- und Fachärzte
Hausärzte: Erbrachte Leistungen werden künftig weitgehend ohne Mengenbegrenzung vergütet. Das bedeutet: mehr Planungssicherheit und eine direktere Abbildung der tatsächlich erbrachten Leistungen im Honorar.
In der Praxis hat sich dadurch allerdings kaum etwas verändert. Hausbesuche wurden in Rheinland-Pfalz schon immer vollständig bezahlt – selbst dann, wenn eine Praxis überdurchschnittlich viele Patienten zu Hause oder im Pflegeheim versorgt hat. Neu ist lediglich, dass diese vollständige Vergütung nun rechtlich klar abgesichert ist. Das stärkt die Verlässlichkeit und ist zugleich ein wichtiges politisches Signal: Hausbesuche gehören fest zur Versorgung und dürfen nicht gekürzt werden.
Fachärzte: Im fachärztlichen Bereich bleiben Mengenbegrenzungen bestehen, allerdings mit Anpassungen bei der Berechnung der Honorarfonds. Insbesondere für psychotherapeutische Leistungen, Labore und bestimmte Spezialleistungen gelten weiterhin Quoten- und Mengenregelungen. Alle Praxen: Die KV RLP hat die Möglichkeit geschaffen, außergewöhnliche Härtefälle abzufedern und durch Schwankungsreserven bzw. Rückstellungen auszugleichen.
Fazit / Nutzen für die Praxis
Mit der Anpassung des HVM setzt die KV Rheinland-Pfalz die gesetzlichen Vorgaben der Entbudgetierung um. Für Hausärztinnen und Hausärzte bedeutet das eine deutliche Verbesserung der Honorarstruktur und eine Abkehr von starren Budgets. Fachärztinnen und Fachärzte profitieren von einer transparenteren Darstellung ihrer Vergütung, müssen jedoch weiterhin mit Mengensteuerungen rechnen. Insgesamt ist die Reform weniger ein Bruch mit der bisherigen Vergütungspraxis als vielmehr eine Klarstellung. Hausärzte können ihre Leistungen ohne Unsicherheit abrechnen, Fachärzte profitieren von mehr Transparenz in den Honorarstrukturen, auch wenn die Mengensteuerung im fachärztlichen Bereich bestehen bleibt.