Honorarkompromiss 2026: 2,8 % reichen nicht – Praxen weiterhin unter Druck

Nach langen und intensiven Verhandlungen steht das Ergebnis fest: Der Orientierungswert für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen steigt im Jahr 2026 um 2,8 Prozent und liegt künftig bei 12,7404 Cent pro Leistungseinheit. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte über fünf Prozent gefordert, die Krankenkassen wollten ursprünglich nur rund ein Prozent zugestehen. Am Ende einigten sich beide Seiten auf den Kompromiss von 2,8 Prozent.

Während die Kassenseite das Ergebnis als fair und tragfähig bewertet, fällt die Einschätzung auf ärztlicher Seite deutlich zurückhaltender aus. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von einem „unter schwierigen Bedingungen erzielten Kompromiss“, der zwar keine Begeisterung auslöse, aber immerhin einen Beitrag dazu leiste, die steigenden Kosten in den Praxen abzufedern. Für den GKV-Spitzenverband erklärte Stefanie Stoff-Ahnis, man sichere mit dem Verhandlungsergebnis eine gute Versorgung und honorierte die Leistungen der Ärzteschaft weiterhin auf hohem Niveau.

Scharfe Kritik kam dagegen vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Bundesvorsitzender Dr. Markus Beier bezeichnete die Einigung als „schlechtes Ergebnis“, das die realen Kostensteigerungen in keiner Weise abdecke. Er verwies darauf, dass der Reinertrag in den Praxen zuletzt deutlich zurückgegangen sei und warnte vor gravierenden Folgen für die ambulante Versorgung.

Auch MEDI Südwest schließt sich dieser Einschätzung an. Der Verband betont, dass die Steigerung von 2,8 Prozent nicht ausreiche, um die massiven Belastungen der letzten Jahre aufzufangen. „Gerade die Kostensteigerungen im Lohnbereich, die Inflation und die allgemeinen Preissteigerungen werden durch diese Anpassung nicht annähernd gedeckt. Für viele Praxen ist damit schlicht keine wirtschaftliche Basis mehr gegeben – insbesondere kleinere Praxen geraten in eine betriebswirtschaftliche Schieflage, aber auch größere Strukturen sind zunehmend gefährdet“, heißt es aus dem Verband. Besonders in ländlichen, strukturschwachen Regionen sei die Frage, ob Praxen ihre Türen schließen müssen, inzwischen trauriger Alltag.

Die Einigung im Bewertungsausschuss verdeutlicht damit einmal mehr die Spannungen zwischen den wirtschaftlichen Realitäten in den Praxen und den begrenzten Spielräumen der Krankenkassen. Für die ambulante Versorgung ist die Entwicklung ein Alarmsignal: Ohne eine spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen droht eine weitere Ausdünnung ärztlicher Angebote – mit gravierenden Folgen für Patientinnen und Patienten.