Formlose Bescheinigung für Impf-Atteste ausreichend

Arztpraxen, die ihren Patientinnen und Patienten künftig ein Attest über Vorerkrankungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung ausstellen, müssen hierbei keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine entsprechende Erkrankung …