Die Arzneimittelvereinbarung der KV Rheinland-Pfalz für das Jahr 2026 wurde im Februar veröffentlicht.1 Zunächst die gute Nachricht: Das Ausgabevolumen wurde um rund 122 Mio. € erhöht.2,3
Wichtige Änderung im NOAC-Bereich
Auf Anregung der Bundesvertragspartner sollte es in den KV-Regionen Verordnungsempfehlungen zum Einsatz von NOACs gemäß den Empfehlungen der AkdÄ geben.4 Es wurden fachgruppenspezifische Mindestquoten für orale Antikoagulanzien (Mindestanteil der generikafähigen DDD von Dabigatran, Phenprocoumon, Rivaroxaban, Warfarin an den DDD des Gesamtmarkts von folgenden Wirkstoffen: Apixaban, Dabigatran, Edoxaban, Phenprocoumon, Rivaroxaban, Warfarin) eingeführt.
Was bedeutet das für die Verordnung von ELIQUIS®?
Die Erfahrungen der letzten Jahre und die bestehende Prüfsystematik zeigen, dass Sie trotz der neuen Quote Ihre Patient:innen weiter mit ELIQUIS® behandeln und neueinstellen können. Denn:
- In den letzten Jahren gab es in Rheinland-Pfalz auf Stufe 1 keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen, da das Ausgabevolumen bislang immer eingehalten wurde (Auswertung für 2025 steht noch aus).5,6
- Die AkdÄ ist der Auffassung, dass zur Antikoagulation bei VHF* neben dem Einsatz eines VKA inzwischen auch die Anwendung eines NOAC und insbesondere von Apixaban vertretbar ist.7
- Bei der Auswahl des NOACs ist u. a. zu berücksichtigen, dass nach den Daten der Zulassungsstudien nur für ELIQUIS® im Vergleich zu Warfarin eine Reduktion der Schlaganfälle/Embolien, schweren Blutungen und der Gesamtmortalität nachgewiesen ist.8–11 Umfangreiche Real-World-Analysen ergänzen die Wirksamkeit und das gute Sicherheitsprofil von ELIQUIS®.12–19
Sollten Sie weitere Informationen zur Verordnung von NOAKs im Sinne der neuen Arzneimittelvereinbarung für Rheinland-Pfalz wünschen, laden wir Sie herzlich ein zum 18. Kardio-Dialog Kaiserslautern am Mittwoch, 15. April 2026 von 18:30 bis 21:00 Uhr im SAKS Urban Design Hotel Kaiserslautern, Stiftsplatz 11, 67655 Kaiserslautern. Auch die virtuelle Teilnahme ist möglich.
Programm und Anmeldung finden Sie unter: pfi.sr/kardiodialogkl
Hier finden Sie die aktuelle Fachinformation zu ELIQUIS® 2,5 mg Filmtabletten.
Hier finden Sie die aktuelle Fachinformation zu ELIQUIS® 5 mg Filmtabletten.
Referenzen
- KV Rheinland-Pfalz. Arzneimittel-Vereinbarungen. Aufrufbar unter: www.kvrlp.de/praxis/vertraege/arznei-und-heilmittel. Letzter Aufruf: 24.03.2026.
- Arzneimittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2026 der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und den Verbänden der Krankenkassen.
- Arzneimittelvereinbarung gemäß § 84 SGB V für das Jahr 2025 der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz und den Verbänden der Krankenkassen.
- Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V für das Jahr 2026 vom 22. September 2025 vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Aufrufbar unter: gkvspitzenverband.de (PDF). Letzter Aufruf: 19.01.2026.
- KV Rheinland-Pfalz. Keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen im Jahr 2024. Aufrufbar unter: kvrlp.de. Letzter Aufruf: 14.01.2026.
- KV Rheinland-Pfalz. Keine statistischen Auffälligkeitsprüfungen im Jahr 2023. Aufrufbar unter: kvrlp.de. Letzter Aufruf: 14.01.2026.
- Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Leitfaden „Orale Antikoagulation bei nicht valvulärem Vorhofflimmern” – neue Auflage erschienen. Aufrufbar unter: akdae.de (PDF). Letzter Aufruf: 19.01.2026.
- Granger CB et al. N Engl J Med 2011;365(11):981–92.
- Patel MR et al. N Engl J Med 2011;365(10):883–91.
- Connolly SJ et al. N Engl J Med 2009;361(12):1139–51.
- Giugliano RP et al. N Engl J Med 2013;369(22):2093–104.
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- Ray WA et al. JAMA 2021;326(23):2395–404.
- Deitelzweig S, et al. J Clin Med 2024;13(4):1073.
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- Dawwas GK, et al. Ann Intern Med. 2022;175:20–8.
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