Verwirrung um Trendmeldungen
Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (WP) neu geordnet (§§106 ff. SGB V). Dadurch ergeben sich wesentliche Änderungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen. Es entfällt die altbekannte …
