Verwirrung um Trendmeldungen

Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurden die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (WP) neu geordnet (§§106 ff. SGB V).

Dadurch ergeben sich wesentliche Änderungen im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen.
Es entfällt die altbekannte Richtgrößen(RG)-Prüfung als Regel-Prüfmethode ab 1. Januar 2017. Dafür haben KV und Krankenkassen andere Prüfungen auf der Grundlage statistischer Auffälligkeiten für ärztlich verordnete Leistungen vereinbart.

Trendmeldungen schaffen keine Klarheit
Den Ärzten werden Arzneimittel-Trendmeldungen übersendet, die vielerorts für Verwirrung und Ängsten bei den Praxen sorgen. Vor allem fachübergreifende Praxen / MVZ sind von der Zuordnung der Verordnungskosten abhängig von der lebenslangen Arztnummer (LANR) besonders betroffen.

Verunsicherung bei den Ärzten
Uns erreichen täglich Anfragen verunsicherter Ärzte, die von teilweise erheblichen Überschreitungen in Ihren Trendmeldungen berichten und das neue Prüfsystem nicht vollständig verstanden haben.

Es ist zu befürchten, dass viele Ärzte ihr Verordnungsverhalten und damit die Versorgung der Patienten massiv verändern. Unerwünschte Verschiebungseffekte innerhalb der Ärzteschaft könnten dann die Folge sein.

Bitte geben Sie uns Gelegenheit einen Überblick über die tatsächliche Sachlage in den Praxen zu erhalten und beantworten Sie uns hier ein paar Fragen.

Prüfantragswelle für Ezetimib
Davon unabhängig wurden offensichtlich viele Prüfantrage zum Wirkstoff Ezetimib gestellt. Hiervor schützt Sie auch nicht eine erfüllte Quote, sondern es wird streng nach der einschlägigen Arzneimittelrichtlinie geprüft. Diese finden Sie hier:

https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1047/

Wie immer empfiehl es sich, Verordnungen streng an den entsprechenden Richtlinien auszustellen.

Dr. Ralf Schneider
-Vorstandsvorsitzender MEDI Südwest e.V.-

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