Fünf Stunden reichen der Politik – den Patienten nicht

Wer aktuell in Rheinland-Pfalz einen Hausarzt- oder Facharzttermin sucht, bekommt die volle Härte des Ärztemangels bereits zu spüren. Wie der SWR kürzlich berichtete, rät die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Patientinnen und Patienten inzwischen offen zu Geduld und Hartnäckigkeit, verweist auf den verpflichtenden Patientenservice 116117 und räumt unumwunden ein: Längere Wartezeiten und weitere Wege sind die Regel, nicht die Ausnahme. Was in der öffentlichen Debatte gerne als vorübergehender Engpass verharmlost wird, ist für unsere Praxen im MEDI Südwest-Netzwerk längst der Normalfall.

Die eigentliche Verschärfung kommt erst noch – und sie ist politisch gewollt. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, seit Ende Juli 2026 in Kraft, fällt zum 1. Januar 2027 die besondere Vergütung für offene Sprechstunden und TSVG-Vermittlungsfälle ersatzlos weg. Die gesetzliche Pflicht zu mindestens fünf Stunden offener Sprechstunde pro Woche bleibt zwar formal bestehen. Die Politik stellt das gerne als Beleg dafür hin, an der Versorgung ändere sich nichts, nur an der Bezahlung. Das ist entweder naiv oder bewusst irreführend.

Denn diese Trennung hält der Praxisrealität nicht stand. Solange offene Sprechstunden zusätzlich vergütet wurden, hatten Praxen einen handfesten Anreiz, mehr davon anzubieten als das gesetzliche Minimum – genau die zusätzlichen Termine, die Vermittlungs- und Neupatienten heute überhaupt noch eine Chance geben. Fällt dieser Anreiz weg, reagieren Praxen nicht aus böser Absicht, sondern aus schlichter wirtschaftlicher Notwendigkeit: Man bietet künftig exakt die fünf Pflichtstunden, keine Minute mehr. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) fordert inzwischen sogar offen, die Pflicht zur offenen Sprechstunde gleich ganz zu streichen, wenn es dafür kein Geld mehr gibt. Beide Szenarien laufen auf dasselbe hinaus: weniger freie Termine, exakt dort, wo das System schon jetzt an der Belastungsgrenze arbeitet.

Dazu kommt der finanzielle Rahmen, der diese Entwicklung erst erzwingt. Nach unbestätigten, aber plausiblen Schätzungen verlieren die ambulanten Praxen in Rheinland-Pfalz durch das Gesetz rund 80 Millionen Euro pro Jahr – durch den Wegfall der TSVG-Vergütung, die Aussetzung des Hautkrebsscreenings, gestrichene Zuschläge und eine neue Deckelung der extrabudgetären Vergütung. Praxen, denen man im selben Atemzug Honorar entzieht und Kapazitätsausweitung abverlangt, werden nicht großzügiger – sie werden vorsichtiger. Das ist keine Charakterfrage, das ist Betriebswirtschaft.

Was die Stiftung Unabhängige Patientenberatung und die KV RLP Patientinnen und Patienten heute raten – hartnäckig bleiben, den Terminservice 116117 nutzen, offene Sprechstunden aufsuchen –, bleibt richtig. Nur wird es ab 2027 spürbar schwerer zu befolgen sein, nicht leichter. Wer glaubt, die Lage werde sich von selbst entspannen, verwechselt politische Beschwichtigung mit tatsächlicher Versorgung.

Quellen: SWR Aktuell (Stiftung UPD/KV RLP), KVSH-FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa), Ärzteblatt.

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