Grippeimpfstoff ab 24. August lieferbar

Alzey – Grippeimpfstoff für der Saison 20/21 ist ab 24.08. verfügbar.

MEDI Praxen, die bereits Impfdosen vorbestellt haben, können diese dann bedarfsgerecht per Bestellschein abrufen.
Alle anderen können bedarfsgerechte Bestellungen.abgeben und dazu ebenfalls unser Bestellschein benutzen, und ihre Bestellungen faxen.

Grippeimpfvertrag wohl ab September
Wir werden auch wieder einen Grippeimpfvertrag anbieten können, die vertraglichen Formalitäten dazu müssten bis September 2020 abgeschlossen sein. Wir informieren dann wieder gesondert dazu, sobald Sie mit der Abrechnung im Rahmen des Impfvertrages starten können.

Bitte beachten Sie folgende Regularien bei Ihrer Bestellung:
Die Vorbestellung soll sich am Verbrauch des Vorjahres orientieren und möglichst 95 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs der Vorjahressaison auf Basis der abgerechneten Impfleistungen nicht überschreiten. Die Vertragsärzte sollen hierzu die Frequenzen der abgerechneten Impfungen nach den GOP 89111 und 89112 EBM ihrer Praxis in der Impfsaison 2019/2020 heranziehen.

  • Sollte sich nach Ablauf der Saison 2020/2021 zeigen, dass die im Rahmen der Vorbestellung bezogenen Impfstoffe – trotz Orientierung an einem Vorjahresverbrauch in Höhe von 95 Prozent – nicht verbraucht werden konnten, werden in der Regel keine Prüfanträge gestellt.
  • Sollte sich im Laufe der Saison 2020/2021 herausstellen, dass die Nachfrage nach Grippeschutzimpfungen höher ist als in der vergangenen Saison, können selbstverständlich Impfstoffe bedarfsgerecht nachbestellt werden. Die KV RLP empfiehlt, bei Nachbestellungen jeweils nur kleine Packungsgrößen, zum Beispiel eine 10er Packung pro Verordnung, anzufordern.
  • Ab Impfstoffmengen oberhalb von 95 Prozent gelten für die Prüfung von Verordnungen bei Impfstoffen die Regelungen der Anlage 2 der SSB-Vereinbarung. Das heißt: dann kann bei einer Differenz von mehr als 20 Prozent der über den SSB verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt werden.
  • Die Verordnung von Grippeimpfstoffen sollte grundsätzlich generisch – also nicht produktbezogen – erfolgen. Somit sind Apotheken in der Lage, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen. Bitte beachten Sie jedoch gegebenenfalls unterschiedliche Zulassungen