MEDI Südwest kritisiert Plus von 2,2 Prozent beim Orientierungswert als unzureichend und warnt vor den Folgen des GKV-Spargesetzes
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf den Orientierungswert für 2027 geeinigt. Er steigt um 2,2 Prozent von 12,7404 auf 13,0207 Cent. Die KBV hatte 4,33 Prozent gefordert, die Krankenkassen boten zunächst lediglich 0,66 Prozent. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sprach von „wahrlich keinem Jubelergebnis“. Die Alternative wäre ein Schiedsspruch mit ungewissem Ausgang gewesen.
Für den MEDI Verbund Südwest ist der Abschluss ein weiterer Beleg dafür, dass die ambulante Versorgung strukturell unterfinanziert bleibt. „2,2 Prozent klingen nach einem Plus, für unsere Praxen bedeuten sie real ein Minus“, sagt Dr. Ralf Schneider, Vorstandsvorsitzender von MEDI Südwest und Allgemeinmediziner in Alzey. „Die Tarifsteigerungen für unsere Medizinischen Fachangestellten, Mieten, Energie, IT und die ständig neuen Anforderungen der Telematikinfrastruktur steigen seit Jahren schneller als unsere Honorare. Mit diesem Abschluss wird die Lücke noch größer.“
Abschluss bleibt hinter dem gesetzlichen Rahmen zurück
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Grundlohnrate für 2027 auf 3,42 Prozent festgelegt. Bis zu dieser Grenze dürfen die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gehen. Der Honorarabschluss für die Praxen liegt deutlich darunter.
„Der Gesetzgeber selbst hält Steigerungen von 3,42 Prozent für vertretbar. Dass die ambulante Versorgung mit 2,2 Prozent abgespeist wird, zeigt, welchen Stellenwert die Praxen in der aktuellen Finanzpolitik haben“, so Schneider. „Die Kassen sprechen von einem fairen Abschluss. Für eine Hausarztpraxis auf dem Land, die seit Monaten keine MFA findet, ist das nicht fair, sondern eine zusätzliche Belastung.“
Spargesetz verschärft die Lage
Weiteren Druck erwartet MEDI Südwest durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das 2027 greifen soll und derzeit im Bundestag beraten wird. Außerdem soll im November darüber verhandelt werden, ob Präventionsleistungen künftig in die budgetierte Gesamtvergütung überführt werden. Damit droht, dass bislang voll vergütete Leistungen unter die Budgetierung fallen.
„Man kann nicht jedes Jahr mehr Leistung, mehr Bürokratie und mehr Digitalisierung von den Praxen verlangen und gleichzeitig die Finanzierung unter die Kostenentwicklung drücken“, warnt Schneider. „Wenn weiter auf dem Rücken der ambulanten Versorgung gespart wird, werden Praxen schließen, Nachfolger ausbleiben und Patientinnen und Patienten länger auf Termine warten. Das ist das Gegenteil von dem, was die Politik mit dem Primärarztsystem und schnelleren Terminen verspricht.“
MEDI Südwest fordert deshalb einen Orientierungswert, der die tatsächliche Kosten- und Tarifentwicklung in den Praxen abbildet. Bislang extrabudgetäre Leistungen dürfen nicht in die Budgetierung zurückfallen. Am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz muss nachgebessert werden, damit die ambulante Versorgung nicht zum Sparobjekt wird. Personal, Digitalisierung und Praxisinfrastruktur brauchen eine verlässliche Finanzierung. Zudem müssen die Selektivverträge als stabile Alternative zur budgetierten Regelversorgung gestärkt werden.
„Die Politik spricht von Effizienz und Patientensteuerung. Das Rückgrat jeder Steuerung sind die Praxen vor Ort. Wer sie weiter ausbluten lässt, gefährdet genau die Versorgung, die er verbessern will“, sagt Schneider.
