Wie im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehen, hat der Bewertungsausschuss jetzt die Fristen für die geplante Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) beschlossen.
Nachdem noch im September eine Fristverschiebung beschlossen wurde, soll nun der neu angepasste EBM bis Ende September 2019 beschlossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.