01433/01434 wieder da

Die telefonische Betreuung der Patienten wird wieder umfassender berechnungsfähig. Die Regelung gilt bereits ab Montag bis Ende Dezember.

Ärzte und Psychotherapeuten können nunmehr ab 2. November wieder die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01433 (154 Punkte / 16,92 Euro) und die GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) abrechnen. Dabei gibt es wieder unterschiedlich hohe „Telefon-Kontingente“ für die einzelnen Fachgruppen.

Nur bekannte Patienten

Möglich ist die besondere Abrechnung der telefonischen Konsultation wiederum nur bei Patienten, die der Arzt oder Psychotherapeut bereits kennt. Als „bekannt“ gilt ein Patient, wenn er in den letzten sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis war.

Psychotherapeuten, Hausärzte und Ärzte anderer Fachgruppen, die die GOP 01433 und 01434 als Zuschlag zur Versicherten- beziehungsweise Grundpauschale erhalten, können die Leistungen auch abrechnen, wenn ein Patient in dem Quartal bereits in der Sprechstunde war.

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Höchstes Telefon-Kontingent für Psychotherapeuten

Aber Achtung bei taggleichem Ansatz der 01434 neben der Ordinationsziffer, also wenn der Patient am selben Tag in der Praxis war: nur mit Urzeiten, sonst wird der Ordinationskomplex gestrichen!

Zu den Fachgruppen mit dem höchsten „Telefon-Kontingent“ gehören wie schon im Frühjahr ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiater. Sie können pro Patient bis zu 20 Telefongespräche von mindestens 10 Minuten abrechnen –  insgesamt also 200 Minuten. Die Abrechnung erfolgt über die GOP 01433.

Mehr Telefongespräche auch für andere Fachgruppen

Auch Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Schmerztherapeuten können wieder mehr Gespräche mit ihren Patienten per Telefon abrechnen. Sie haben erneut die Möglichkeit, pro Patient bis zu sechs Telefongespräche von mindestens 5 Minuten Dauer abzurechnen, entweder als Zuschlag zur GOP 01435 oder zur Versichertenpauschale (GOP 03000 / 04000) beziehungsweise Grundpauschale der Schmerztherapeuten (GOP 30700). Die Abrechnung erfolgt über die GOP 01434.

Gynäkologen, HNO-Ärzte, Dermatologen, alle fachärztlich tätigen Internisten, Orthopäden, Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen sowie Urologen können die GOP 01434 fünfmal pro Patient abrechnen, alle anderen Fachärzte zweimal.

Portokosten werden übernommen

Zudem werden ab dem 2. November die Kosten für den postalischen Versand von bestimmten Folgeverordnungen und Überweisungsscheinen übernommen, die im Rahmen eines Telefonates oder einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Hierfür kann die mit 90 Cent bewertete Pseudo-GOP 88122 verwendet werden.