Ab sofort: AU per Telefon

Berlin – Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsun­fähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute der GKV-Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.

Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Pa­tienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine In­fek­­tion mit der neuartigen Lungenerkrankung COVID-19 erfüllen.

Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es heute von beiden Seiten. Um die SARS-CoV-2-Epidemie einzu­dämmen, hatten Ärzteverbände in der vergangenen Woche angeregt, die Zahl der Karenz­tage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krank­schrei­bung vom Arzt zuhause blei­ben können.