Berlin – Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.
Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Patienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit der neuartigen Lungenerkrankung COVID-19 erfüllen.
Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es heute von beiden Seiten. Um die SARS-CoV-2-Epidemie einzudämmen, hatten Ärzteverbände in der vergangenen Woche angeregt, die Zahl der Karenztage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krankschreibung vom Arzt zuhause bleiben können.