Spargesetz: Was es für Praxen in Rheinland-Pfalz konkret bedeutet — Vergütungsverluste von bis zu 25 Prozent

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat gemeinsam mit den KVen berechnet, wie sich das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Praxen auswirkt. Das Ergebnis trifft Rheinland-Pfalz besonders hart: Praxen in RLP verlieren je nach Fachgruppe zwischen 6 und 25 Prozent ihres bislang vergüteten Fallvolumens — der mit Abstand höchste Wert unter allen KVen.
Worum es geht
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung im kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich einsparen. Bis 2030 sollen es 5 Milliarden Euro werden. Bundesweit werden dadurch 46 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr nicht mehr finanziert. Reduzieren die Praxen ihre Sprechzeiten auf das gesetzlich geforderte Minimum von 25 Wochenstunden, fallen sogar 169 Millionen Fälle weg.
Alle Vergütungen werden gedeckelt — auch solche Leistungen, die bislang extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung bezahlt wurden. Gestrichen werden zudem die extrabudgetären Vergütungen für TSS-vermittelte Termine, den Hausarztvermittlungsfall (inklusive Vermittlungspauschale), die offene Sprechstunde sowie sämtliche TSVG-Zuschläge. Auch Zuschläge für Kurzzeittherapien, die Beratung zur Organspende und die Vergütung der elektronischen Patientenakte stehen auf der Streichliste.
Was Rheinland-Pfalz besonders trifft
Die KBV-Abrechnungsdaten zeigen für RLP folgendes Bild — Fallzahlen pro Arzt und Quartal, bislang geleistet vs. künftig finanziert:
• Radiologie: 1.257 → 940 (−25 %)
• Physikalische und Rehabilitative Medizin: 786 → 591 (−25 %)
• Pneumologie: 1.291 → 983 (−24 %)
• Kardiologie: 920 → 707 (−23 %)
• Rheumatologie: 849 → 657 (−23 %)
• Angiologie: 982 → 755 (−23 %)
• Neurologie: 920 → 730 (−21 %)
• Endokrinologie: 1.610 → 1.294 (−20 %)
• Hausärztliche Versorgung: 1.064 → 963 (−10 %)


Hochgerechnet auf das Jahr bedeutet das beispielsweise für eine radiologische Praxis in RLP einen Verlust von rund 1.268 nicht mehr vergüteten Fällen — pro Arzt.
KBV-Vorstandsvorsitzender Gassen: „Keine Leistung ohne Vergütung”
KBV-Chef Dr. Andreas Gassen hat sich gegenüber den PraxisNachrichten unmissverständlich positioniert: „Die Zahlen verdeutlichen, was Praxen heute leisten und ab wann diese Versorgung nicht mehr finanziert und von der Bundesgesundheitsministerin offenbar auch nicht mehr gewünscht wird.”


An die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft gewandt betonte Gassen: „Wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch das Geld für die Versorgung ihrer Versicherten ausgeben soll, was sie zuvor eingenommen hat, dann gilt das auch für die Praxen.” Im Umkehrschluss heiße das: „Keine Leistung ohne Vergütung.”
Unsere Position als MEDI Verbund Südwest
Die Zahlen für RLP zeigen unmissverständlich: Unsere Region trägt überproportional viel von den geplanten Kürzungen. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich auf das ab 2027 finanzierte Leistungsvolumen einzustellen — und sich gleichzeitig politisch klar zu positionieren. Nur kollektives Auftreten erzeugt Druck.


Die vollständige KBV-Broschüre mit allen Fachgruppen und KV-Daten findet ihr unter kbv.de/positionen. Bei Fragen zur Umsetzung in eurer Praxis sind wir als MEDI Südwest unter www.medi-suedwest.de für euch da.