BERUFSHAFTPFLICHT: FRIST LÄUFT!

Haben Sie Ihren Versicherungsnachweis zur Berufshaftpflicht bereits eingereicht? Perfekt. Falls nicht,sollten Sie dies nachholen. Denn: Bis zum 20. Oktober müssen alle Praxen ihren Versicherungsnachweis bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses in Rheinland-Pfalz einreichen, sonst droht ein Zulassungsentzug.
Um Sie davor zu schützen, hat die Geschäftsstelle Sie in den vergangenen Wochen und Monaten über verschiedene Wege über die Nachweispflicht informiert und per Post alle Praxen angeschrieben, deren Nachweise noch fehlen. Den Nachweis erhalten Sie übrigens von Ihrer Versicherung. Diese hat in der Regel alle Informationen, um Ihre Bescheinigung so auszustellen, wie der Zulassungsausschuss diese von Ihnen benötigt.
SO GEHT’S!
Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, hat die KV RLP eine Upload-Funktion im geschützten Mitgliederbereich für Sie eingerichtet.
Darüber können Sie Ihren Versicherungsnachweis einreichen. Weitere Unterlagen wie die Versicherungspolice sind nicht notwendig und ersetzen auch nicht den Versicherungsnachweis.

Musterformular Einzelpraxen – BAG ohne Angestellte

Berufshaftpflicht_VB_EP_BAG_ohne_Angestellte_Muster

Musterformular BAG – MVZ mit Angestellten

Berufshaftpflicht_VB_MVZ_BAG_mit_Angestellten_Muster