Ab dem 1. Januar 2025 können COVID-19-Impfungen ausschließlich privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Grund hierfür ist das Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) am 31. Dezember 2024.
Da bisher keine Anschlussregelung mit den Krankenkassen erzielt werden konnte, entfällt die Möglichkeit, diese Leistung über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. COVID-19-Impfstoffe wie Comirnaty® (BioNTech/Pfizer) und Nuvaxovid® (Novavax) können jedoch weiterhin auf Kosten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) bestellt und verordnet werden.
Konsequente Haltung der KV-RLP
Dr. Ralf Schneider unterstützt die Entscheidung der KV Rheinland-Pfalz, die Abrechnung der COVID-19-Impfung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzulehnen. „Diese Entscheidung ist absolut richtig und notwendig, um ein Zeichen gegen die ruinöse Preispolitik der Krankenkassen zu setzen,“ so Schneider.
Er kritisiert die Krankenkassen scharf: „Es kann nicht sein, dass die Preisgestaltung der Kassen und ihr systematisches Preisdumping dazu führen, dass Ärzte für ihre Leistungen kein adäquates Honorar mehr erhalten. Die Krankenkassen nehmen sehenden Auges den Kollaps des ambulanten medizinischen Systems in Kauf.“
Dr. Schneider betont, dass die aktuelle Situation ein klarer Beleg für die mangelnde Wertschätzung der ärztlichen Arbeit sei und fordert ein Ende der jahrelangen Rabattpolitik der Kassen.
Abrechnungstipp für unsere Mitglieder
Für die Privatabrechnung der COVID-19-Impfung nach GOÄ empfehlen wir, den Steigerungssatz von 3,5-fach mit einer entsprechenden Begründung anzusetzen. Dies ergibt einen Betrag von 16,32 € pro Impfung. Bitte achten Sie darauf, die Begründung sorgfältig zu dokumentieren, beispielsweise durch Verweis auf den erhöhten Aufwand bei der Handhabung der Impfstoffbehältnisse.
Sobald neue Vergütungsregelungen mit den Krankenkassen getroffen werden, informieren wir Sie selbstverständlich umgehend.