Bereits 2012 hatten sich KBV und Krankenkassen auf eine Weiterentwicklung des EBM verständigt. Nachdem der ursprünglich vorgesehene Termin des 01.04.2014 mehrfach verschoben wurde, soll die EBM-Reform nun zum 01.01.2020 in Kraft treten. KBV und Krankenkassen haben hierzu jeweils eigene Beschlussentwürfe vorgelegt, über die im September 2019 beraten und entschieden werden soll.