Nachbesserung am Spargesetz: Fallzahldegression fällt weg – die große Schieflage bleibt
Zwei Monate nach Inkrafttreten ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz schon wieder in der Werkstatt. CDU/CSU und SPD haben in dieser Woche Änderungsanträge vorgelegt, über die der Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch in einer Anhörung beraten hat. Der KBV-Vorstand – Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner – begrüßt den Versuch, “dieses handwerklich schlecht gemachte Gesetz doch noch zu verbessern”, warnt aber im gleichen Atemzug: “Gut gemeint heißt eben nicht gleichzeitig auch gut gemacht.”
Fallzahldegression fällt weg: der echte Fortschritt
Der wichtigste Punkt für Haus- und Kinderarztpraxen: Die Fallzahldegression soll komplett entfallen. Bislang drohte Praxen, die mehr Patienten behandeln als im Vorjahr, dass genau diese zusätzlichen Fälle schlechter vergütet werden. Künftig soll jede Behandlung in voller Höhe bezahlt werden – ein Erfolg, den die KBV auf ihre eigene Initiative zurückführt und den auch MEDI Südwest begrüßt. Für Praxen in Rheinland-Pfalz, die nach den Zahlen der KV RLP ohnehin im Schnitt 2,8 Prozent ihres Hausarzt-Honorars verlieren werden, nimmt das zumindest eine Verschärfung wieder heraus.
Psychotherapie: nur eine halbe Lösung
Statt psychotherapeutische Leistungen generell extrabudgetär zu vergüten, soll das nur für Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Menschen im Rahmen der Komplexversorgung gelten – der KBV-Vorstand selbst nennt das eine halbe Lösung. Akutbehandlungen bleiben extrabudgetär, aber nur, wenn vorab eine Dringlichkeit festgestellt und der Termin über die Terminservicestelle 116117 vermittelt wurde: ein zusätzlicher bürokratischer Schritt, den die bisherige Regelung nicht kannte.
Die Bereinigungsfrage bleibt offen
Wenn TSVG-Fälle ab Januar 2027 nicht mehr extrabudgetär bezahlt werden, muss das dafür vorgesehene Geld eigentlich in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückfließen, die sogenannte Bereinigung. Der Änderungsantrag deckt aber, so der KBV-Vorstand, immer noch nicht alle Fallkonstellationen ab – konkret fehlen der Hausarztvermittlungsfall und der Terminservicefall. Bundesweit geht es dabei um rund 70 Millionen Euro, die eigentlich schon einmal bereinigt worden waren. Für Rheinland-Pfalz, wo allein der TSVG-Wegfall nach KV-Berechnung 18 Millionen Euro im Jahr kostet, davon 16 Millionen bei den Fachärzten, ist jede ungelöste Bereinigungslücke eine zusätzliche reale Honorareinbuße und kein Verwaltungsdetail.
Hybrid-DRG vor dem Aus
Eine zweite Baustelle betrifft Kliniken und den ambulanten Sektor gemeinsam: Die erst vor knapp drei Jahren eingeführten Hybrid-DRG sollen zum 1. Januar 2028 wieder abgeschafft und durch Kurzzeitfallpauschalen für Krankenhäuser ersetzt werden. Schon ab 2027 sollen ambulant erbrachte Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Katalog nicht mehr über die Hybrid-DRG-Pauschale, sondern nach EBM vergütet werden. Die KBV lehnt das ab und spricht von einem Rückschlag für die Ambulantisierung – ausgerechnet das Instrument, das Kliniken und Praxen zur Verlagerung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich ermutigen sollte, wird nach drei Jahren schon wieder einkassiert.
Kleinere Erleichterung: Cannabis-Verordnung
Eine kleinere Erleichterung am Rande betrifft die Cannabis-Verordnung: Der verpflichtende sechsmonatige Therapieversuch mit einem Fertigarzneimittel soll entfallen, seine Dauer soll künftig im Ermessen der Vertragsärzte liegen. Der Therapieversuch selbst ist zudem nur noch dann vorgeschrieben, wenn das Präparat für die jeweilige Indikation überhaupt zugelassen ist.
Fazit: Fortschritt im Detail, keine Trendwende
Aus Sicht von MEDI Südwest zeigt dieses Nachbesserungspaket vor allem eines: Wer im Frühjahr protestiert hat, konnte etwas bewegen – die gestrichene Fallzahldegression ist der Beleg dafür. Aber ein Gesetz, das zwei Monate nach seinem Inkrafttreten und drei Monate vor dem Wirksamwerden seiner zentralen Regelungen schon wieder nachgebessert werden muss, ist das Gegenteil von dem, was Praxen jetzt brauchen: verlässliche Rahmenbedingungen, auf die sich die Planung für 2027 stützen lässt. Die Änderungsanträge sollen zusammen mit dem Gesetzentwurf zur Notfallreform beschlossen werden und müssen noch Bundestag und Bundesrat passieren. Am Zieldatum 1. Januar 2027 für das Inkrafttreten der materiellen Regelungen hält die Koalition bislang fest. MEDI Südwest bleibt an dem Thema dran.
Auf einen Blick: Die Koalition hat Änderungen am GKV-Spargesetz vorgelegt – noch kein beschlossenes Gesetz, aber die Richtung ist klar.
Besser wird: Haus- und Kinderärzte bekommen mehr behandelte Patienten künftig wieder voll vergütet, die Fallzahldegression fällt komplett weg.
Halbherzig bleibt: Bei der Psychotherapie gilt die bessere Vergütung nur für Kinder, Jugendliche und schwer psychisch kranke Patienten.
Ungelöst bleibt: Rund 70 Millionen Euro fehlen bundesweit weiterhin in der Ausgleichsrechnung, und die Hybrid-DRG sollen 2028 schon wieder abgeschafft werden.
MEDI-Südwest-Einordnung: Die Korrektur bei der Fallzahldegression ist ein echter Erfolg – aber nur ein einzelner Baustein in einem Gesetz, das an seiner Grundrichtung nichts ändert. Der Vergütungsdeckel bleibt, der TSVG-Wegfall bleibt, die Honorarverluste in Kardiologie, Radiologie und den meisten anderen Fachgruppen bleiben unverändert bestehen. An der strukturellen Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung ändert diese Nachbesserung nichts – sie bremst die Entwicklung an einer einzelnen Stelle, kehrt sie aber nicht um.
Quelle: KBV PraxisNachrichten, 08.10.2026, “Änderungen am Spargesetz: Keine Abschläge für Haus- und Kinderärzte – Hybrid-DRG sollen abgeschafft werden”.
