Praxen werden die Kosten zur Behebung der Störung der Telematikinfrastruktur (TI) von der Gematik erstattet. Einen entsprechenden Beschluss hat die Gesellschafterversammlung der Gematik gefasst.
Ursprünglich hatte die Gematik mit den IT‐Dienstleistern im Juni ein Verfahren zur Behebung der TI-Störung abgestimmt. Demnach sollten Ärzte und Psychotherapeuten keine Rechnungen erhalten und sich auch nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen.
Der nun gefasste Beschluss richtet sich an Praxen, die dennoch eine Rechnung von ihrem Dienstleister zur Behebung der TI‐Störung bekommen haben. Um diese Rechnungen erstattet zu bekommen, müssen sich die betroffenen Ärzte und Psychotherapeuten schriftlich an die Gematik wenden und die Rechnung einreichen.
Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist laut Beschluss einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich. Einen Antrag auf Erstattung samt entsprechender Rechnung können Praxen bis zum 18. September 2020 per E‐Mail an die Adresse betrieb@gematik.de schicken.
Allerdings müssen Ärzte und Psychotherapeuten etwaige Schadenersatzansprüche aus dem Sachverhalt vor Zahlung schriftlich an die Gematik abtreten. Laut Beschluss erfolgt die Erstattung aus Kulanz und umfasst nur Rechnungen von Dienstleistern, die sich ausschließlich auf die TI‐Störung beziehen.
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/116107/Gematik-uebernimmt-aufgrund-der-TI-Stoerung-entstandene-Dienstleisterkosten