Kanzler Merz verteidigt “Reform”

Widerspruch von allen Seiten: Die Reaktionen auf das GKV-Spargesetz
Leitartikel · Aktuelle Entwicklungen · 5. Mai 2026

Widerspruch von allen Seiten

Die Reaktionen auf das GKV-Spargesetz zeigen, wie tief der Riss zwischen Politik und Ärzteschaft geworden ist

Seit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf den Weg gebracht hat, reißen die Reaktionen nicht ab. Kanzler Merz verteidigte die Kürzungen öffentlich. Der KBV-Vorstand sprach von Vertrauensbruch. Die KV Rheinland-Pfalz warnte vor einer systematischen Aushungerung der Versorgung. Und MEDI GENO Deutschland bezeichnete das Gesetz als Mogelpackung. Was wie einzelne Stimmen wirkt, ergibt zusammen ein deutliches Bild: Die Ärzteschaft hat das Vertrauen in die Gesundheitspolitik verloren – und sie sagt das jetzt laut.

Was Ministerin Warken auf den Weg gebracht hat

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein gewöhnliches Spargesetz. Es greift in mehrere Finanzierungsströme gleichzeitig ein: Extrabudgetäre Leistungen werden in das Budget zurückgeführt, die Entbudgetierung für Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte wird faktisch rückgängig gemacht, und Anreize für offene Sprechstunden sowie kurzfristige Terminvergabe werden gestrichen. Parallel dazu soll der Bundeszuschuss zur GKV ab 2027 um rund zwei Milliarden Euro reduziert werden.

Nach Modellrechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ergeben sich daraus erhebliche Mindereinnahmen für vertragsärztliche Praxen – je nach Fachgruppe zwischen rund 7.000 und knapp 68.000 Euro pro Jahr. Für Hausärzte werden durchschnittlich rund 9.975 Euro pro Jahr und Praxis veranschlagt, für Radiologen bis zu 67.728 Euro.

Zum Hintergrund

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht allein für 2027 Einsparungen von rund 2,7 Milliarden Euro im ambulanten Bereich vor. Bis 2030 sollen es laut Bundesregierung rund 5,0 Milliarden Euro sein. Das parlamentarische Verfahren läuft noch.

Kanzler Merz verteidigt den Kurs

In der ARD-Sendung „Caren Miosga” vom 3. Mai 2026 stellte sich Bundeskanzler Friedrich Merz hinter die Kürzungen. Der Sozialetat sei in den vergangenen Jahren „sehr stark aufgewachsen” und müsse begrenzt werden. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sollten „ebenfalls einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten”.

„Wir haben einen Bundeszuschuss in die gesetzliche Krankenversicherung, der in den letzten Jahren kontinuierlich aufgewachsen ist. Wir wollen den begrenzen.”
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) · ARD „Caren Miosga” · 3. Mai 2026

Die Rechnung dahinter ist einfach – und problematisch: 2 Milliarden Euro Kürzung beim Bundeszuschuss stehen 250 Millionen Euro gegenüber, die Bundesfinanzminister Lindner als Ausgleich für die Beiträge der Bürgergeldempfänger in Aussicht gestellt hat. Die verbleibende Lücke von rund 1,75 Milliarden Euro muss das System selbst schließen – durch geringere Vergütungen und weniger Leistungen.

Dass der GKV-Spitzenverband bereits rechtlich gegen die Unterfinanzierung der Bürgergeldkosten vorgeht, zeigt: Dieser Streit wird nicht kurzfristig gelöst. Praxen müssen mit den Rahmenbedingungen arbeiten, die tatsächlich gelten.

Die KBV reagiert mit ungewöhnlicher Schärfe

Der KBV-Vorstand – Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner – hat sich nach dem Kabinettsbeschluss in einer offiziellen Pressemitteilung zu Wort gemeldet. Der Ton ist ungewöhnlich direkt für ein Selbstverwaltungsorgan.

„Leider zeigt sich wieder einmal sehr deutlich, dass auf Politik wenig bis kein Verlass ist.”
Dres. Gassen, Hofmeister & Steiner · KBV-Vorstand · 29. April 2026

Der konkrete Kritikpunkt: Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte wurden erst kürzlich aus der Budgetierung herausgeführt – auf Basis politischer Zusagen. Durch die nun geplante Abstaffelung von Ausgleichszahlungen oberhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung werden sie faktisch wieder hineingezogen. Praxen, die ihre Kapazitäten auf Basis dieser Zusagen ausgebaut haben – durch Personal, erweiterte Sprechzeiten, Investitionen –, tragen eine doppelte Last: höhere Kosten bei sinkenden Einnahmen.

Bemerkenswert ist, was der KBV-Vorstand am Ende seiner Stellungnahme ankündigt: Man werde gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen den Praxen eine „Orientierung und Richtschnur” vermitteln – eine Entscheidungshilfe, wie Leistungen an die verschlechterten finanziellen Rahmenbedingungen angepasst werden können.

Die KBV bereitet koordinierte Empfehlungen vor, wie Praxen ihre Leistungserbringung an neue Budgetgrenzen anpassen können. Diese Richtschnur wird voraussichtlich fachgruppenspezifisch gestaltet sein. Praxen sollten sie aktiv einfordern und nutzen, sobald sie vorliegt.

KV Rheinland-Pfalz: „Versorgung wird systematisch ausgehungert”

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat sich mit einer klaren Stellungnahme zu Wort gemeldet. Kern der Kritik: Das Gesetz setzt bei den Falschen an. Die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik, die Ministerin Warken als Grundlage ihres Entwurfs nennt, koppelt die Vergütung medizinischer Leistungen systematisch an die Entwicklung der Grundlohnsumme – ein Maßstab, der weder die tatsächlichen Kostensteigerungen in Praxen noch den wachsenden Versorgungsbedarf abbildet.

„Wer die Honorare einfriert, während die Kosten in den Praxen explodieren, der hungert die Versorgung systematisch aus. Unter diesen Bedingungen wird die Niederlassung für den Nachwuchs zum unkalkulierbaren Risiko. Wenn Berlin so weitermacht, riskieren wir sehenden Auges, dass immer mehr Praxen für immer das Licht ausmachen.”
Dr. Andreas Bartels · Stellv. Vorstandsvorsitzender KV RLP · 29. April 2026

Besonders konkret wird die KV RLP bei den Folgen für Wartezeiten: Durch den Wegfall der Regelungen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz entfallen zentrale Anreize für eine schnelle Terminvergabe. In der Psychotherapie rechnet die KV RLP damit, dass rund 25 Prozent weniger Termine angeboten werden können.

Hinzu kommt ein inhaltlicher Widerspruch, den Dr. Bartels explizit benennt: Während Berlin gleichzeitig über ein verpflichtendes Primärarztsystem diskutiert, werden mit diesem Gesetz die Steuerungsinstrumente abgebaut, die eine gezielte Patientenlenkung überhaupt erst ermöglichen würden.

Eine Mogelpackung – MEDI spricht Klartext

Auch MEDI GENO Deutschland e.V., der bundesweite Dachverband niedergelassener Ärztinnen und Ärzte mit rund 10.000 Mitgliedern in zehn Bundesländern, hat den Gesetzentwurf scharf kritisiert. Gemeinsam mit MEDI Baden-Württemberg bezeichnen die Verbände das Gesetz als „Mogelpackung”.

„Frau Warken spricht von einem ausgewogenen Paket. Das Gegenteil ist der Fall: Viele Beteiligte des Systems werden verschont – außer der Ärzteschaft. Das wird spürbare Folgen für die ambulante Versorgung haben.”
Dr. Norbert Smetak · Vorsitzender MEDI GENO Deutschland e.V. & MEDI Baden-Württemberg e.V. · 29. April 2026

MEDI verweist auf einen zentralen Konstruktionsfehler: Versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin über das GKV-System finanziert, der Bund übernimmt jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Die 250 Millionen Euro, die als Ausgleich für Bürgergeldempfänger vorgesehen sind, stehen einem Abbau des allgemeinen Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro bis 2030 gegenüber.

MEDI Südwest – Teil eines bundesweiten Netzwerks

MEDI GENO Deutschland e.V.

MEDI Südwest ist Mitglied von MEDI GENO Deutschland e.V., dem bundesweiten Dachverband mit rund 10.000 niedergelassenen Ärztinnen, Ärzten und Psychotherapeutinnen und -therapeuten in zehn Bundesländern. Die gesundheitspolitischen Positionen werden gemeinsam abgestimmt und einheitlich vertreten – gegenüber Politik, Kostenträgern und Öffentlichkeit.

MEDI Südwest informiert seine Mitglieder fortlaufend über den Stand des parlamentarischen Verfahrens und die Empfehlungen der KBV, sobald diese vorliegen.

Mehr über MEDI GENO Deutschland e.V. →
Quellen: Deutsches Ärzteblatt, 4. Mai 2026 · ARD „Caren Miosga”, 3. Mai 2026 · KBV Pressemitteilung, 29. April 2026 · KV RLP Pressemitteilung, 29. April 2026 · MEDI GENO Deutschland / MEDI Baden-Württemberg Pressemitteilung, 29. April 2026 · Zi Modellrechnung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 2026 · GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Kabinettsentwurf April 2026)