Neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu): Überblick über die Reform

Berlin – Die Ärzteschaft und die private Krankenversicherung haben eine bedeutende Neuerung in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) beschlossen. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich auf eine neue Struktur und Preisgestaltung geeinigt, die am heutigen Tag rund 165 ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften vorgestellt wurde.

Hauptänderungen

  • Abschaffung der Mehrfachhebesätze: Die bisherigen Hebesätze von 2,3- oder 3,5-fach entfallen. Abrechnungen werden nun nach festen Preisen für jede Leistung erfolgen.
  • Ersetzung der Analogziffern: Bisherige Analogziffern für nicht erfasste Verfahren werden gestrichen. Stattdessen wird jede Leistung einen spezifischen Preis erhalten, mit möglichen Zuschlägen für komplexe Fälle.
  • Überarbeitung der Preisstruktur: Das neue Gebührenverzeichnis umfasst 5.500 Nummern und Zuschläge. Während technische Leistungen tendenziell niedriger bewertet werden, soll die „sprechende Medizin“ besser honoriert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die PKV hat akzeptiert, dass das GOÄ-Ausgabevolumen um bis zu 13,2 Prozent steigen könnte, was rund 1,9 Milliarden Euro entspricht. Dieser Anstieg wird stufenweise in den ersten drei Jahren eingeführt, um die Auswirkungen genau beobachten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen zu können.

Reaktionen und nächste Schritte

Der Präsident der BÄK, Klaus Reinhardt, berichtete von einer weitgehenden Zustimmung seitens der Verbände, trotz einiger kritischer Stimmen. Die BÄK und der PKV-Verband haben gemeinsam an der neuen GOÄ gearbeitet und betonen die Balance zwischen angemessener Vergütung und der Vermeidung einer Überforderung der PKV.

Politische Unterstützung steht noch aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat zugesichert, die GOÄ-Novelle vorurteilsfrei zu prüfen. Die BÄK plant, die GOÄneu am 9. Oktober der Öffentlichkeit vorzustellen und drängt auf eine zügige Umsetzung durch die Politik.

Hintergrund

Die Notwendigkeit einer Reform ergibt sich aus dem Alter der bisherigen GOÄ, die größtenteils aus dem Jahr 1982 stammt und nur teilweise 1996 novelliert wurde. Die veraltete Struktur spiegelt nicht mehr die aktuelle medizinische Praxis und die Entwicklung der Kosten wider. Die neue GOÄneu soll diesen Herausforderungen begegnen und einen transparenten sowie modernen Rahmen für die Abrechnung ärztlicher Leistungen bieten.

Für weitere Informationen und Details zur GOÄneu, einschließlich der genauen Preislisten, werden die Verbände in den kommenden Wochen die neuen Regelungen prüfen.