Die Online-Terminregistrierung steht ab dem 6. März für für bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen offen. Viele Patienten oder Kontaktpersonen möchten jetzt in den Praxen “Atteste” abholen. Das ist aber gar nicht nötig. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen.
Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen
Die Online-Terminregistrierung ist ab 6. März geöffnet für bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person nicht in einer Einrichtung lebt und selbst der aktuellen Prioritätsgruppe 1 oder 2 zugeordnet werden kann. Sie muss also über 70 Jahre alt sein und eine der nachfolgenden Erkrankungen haben:
· Trisomie 21
· Zustand nach Organtransplantation
· Demenz oder eine geistige Behinderung oder eine schwere psychiatrische Erkrankung
· insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
· Maligne hämatologische Erkrankung oder behandlungsbedürftige solide Tumorerkrankung, die nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
· Interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder eine andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung
· Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%)
· Leberzirrhose oder eine andere chronische Lebererkrankung
· chronische Nierenerkrankung
· Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen einen aufgefüllten und von der pflegebedürftigen Person bzw. ihrer Vertreterin oder ihrem Vertreter unterschriebenen Vordruck vorlegen. Das Impfzentrum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Pflegebedürftigkeit zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bereithalten.
Kontaktpersonen von Schwangeren
Jede Schwangere kann bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich impfen lassen können und für die eine Registrierung über das Online-Impfportal möglich ist. Zum Impftermin müssen die Kontaktpersonen im Impfzentrum das von der Schwangeren unterschriebene Formular „Kontaktperson für Schwangere“ vorlegen. Das Impfzentrum ist berechtigt, gegebenenfalls nach einem Nachweis der Schwangerschaft zu fragen. Die Kontaktpersonen sollten beispielsweise die Kopie des Mutterpasses oder der Schwangerschaftsbescheinigung bereithalten.
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