TI: >>Wer bestellen kann, soll bestellen<<

Die KBV drängt auf eine bedingungslose Fristverlängerung für die Telematikinfrastruktur. „Ärzte und Psychotherapeuten zwingen zu wollen, eine Konnektorbestellung verbindlich zu vereinbaren, auch wenn es gar keine passenden Angebote für alle gibt, ist nicht akzeptabel“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel den PraxisNachrichten.

„Wir sind im Gespräch mit der Politik und erwarten, dass der eingebrachte Gesetzesantrag an die Realität angepasst wird“, betonte Kriedel und fügte hinzu: „Die Bedingung, dass Ärzte und Psychotherapeuten ab Januar nur dann von Honorarkürzungen verschont bleiben sollen, wenn sie noch in diesem Jahr die nötigen Komponenten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur bestellen, muss weg.“

Bestellfrist könnte verlängert werden
Inzwischen gibt es Signale aus dem Bundesgesundheitsministerium, die Bestellfrist zumindest um drei Monate bis zum 31. März 2019 zu verlängern. Das wäre zumindest eine leichte Verbesserung, betonte Kriedel. Voraussetzung, dass die Ärzte bestellen könnten, bleibe weiterhin, dass die Industrie die passende Technik bereitstelle.

Bundestag will in Kürze beschließen
Ende kommender Woche will der Bundestag über die Verschiebung der Sanktionsfrist beschließen. Der Antrag dazu sieht vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten erst ab Juli und nicht schon ab Januar 2019 Honorarkürzungen von einem Prozent hinnehmen müssen, wenn sie das Versichertenstammdatenmanagement nicht durchführen.

Dies ist bislang allerdings an die Bedingung geknüpft, dass Ärzte und Psychotherapeuten die nötige Ausstattung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) noch in diesem Jahr bestellen. Kriedel: „Wir erwarten, dass es hierzu eine Anpassung gibt und die Bestellfrist wie angekündigt zumindest verlängert wird.“

Es fehlen Konnektoren
Die KBV hatte wiederholt gefordert, die Frist für den Anschluss an die TI zu verlängern, da die Industrie nicht in der Lage ist, bis Jahresende alle Praxen an das Gesundheitsnetz anzubinden. Bislang haben erst zwei Anbieter einen Konnektor auf den Markt gebracht. Die Geräte von zwei weiteren Herstellern befinden sich noch im Zulassungsverfahren.

Infolgedessen können aktuell etwa ein Drittel aller Praxen nicht ohne Weiteres einen Konnektor bestellen. „Sollte der Bundestag den vorliegenden Antrag beschließen, würden die Ärzte und Psychotherapeuten Technik kaufen müssen, die nicht hundertprozentig zu ihrer Praxis-EDV passt“, betonte Kriedel und sagte: „Die Probleme sind vorprogrammiert. Das kann keiner ernsthaft wollen.“

Wer bestellen kann, soll bestellen
Kriedel appellierte an alle Ärzte und Psychotherapeuten, bei ihrem Softwarehersteller nach einem Angebot zu fragen. Bietet die Firma ein sogenanntes Bundle mit allen nötigen Komponenten wie Konnektor, Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst und PVS-Update an, sollten Praxen jetzt bestellen.

Nach derzeitigem Stand werden bis Jahresende maximal ein Drittel der rund 150.000 Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Ursprünglich sollte der Rollout dann abgeschlossen sein. Nunmehr ist dafür der 30. Juni 2019 vorgesehen.

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