Noch immer bereitet die Verordnung von GLP-1-Analoga den Ärzten Probleme und auch die Krankenkassen geben bereits seit Januar 2024 Infos zu diesem Thema heraus. Ein Schreiben der AOK RLP hat uns erreicht und sollte bei den Ärzten auch nochmal gesonderte Aufmerksamkeit erhalten.
Wir haben Fälle identifiziert, bei denen in Abwesenheit einer entsprechenden Diagnose auch darüber hinaus keine Hinweise auf eine bestehende Diabeteserkrankung oder Vergleichbares vorliegen und eine Off-Label-Anwendung zum Zweck der Gewichtsverringerung naheliegt.
Um die Versorgung unserer Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 2 sicher zu stellen, bitten wir Sie daher Ihre Verordnungen zu überprüfen. Zur Behandlung der Adipositas verordnen Sie bitte ausschließlich die entsprechenden GLP-1-Analoga (Saxenda® und Wegovy®) auf Privatrezept.
ArztInfo – Gut informiert! der AOK RLP
Wegovy® ist zugelassen zur Gewichtsregulierung einschließlich Gewichtsabnahme und Gewichtserhaltung in Ergänzung zu einer kalorienreduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität. Entsprechend der Fachinformation wird das Arzneimittel für adipöse oder übergewichtige erwachsene Patienten mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung eingesetzt.
Ebenso ist es zugelassen zur Gewichtsregulierung bei Jugendlichen über 12 Jahren in Ergänzung zu einer kalorien-reduzierten Ernährung und verstärkter körperlicher Aktivität. Die Anwendung beschränkt sich auf adipöse Patienten und Jugendliche über 60kg Körpergewicht.
Damit fällt es unter die so genannten Lifestyle-Arzneimittel, die gemäß Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Genauso wie Saxenda® mit dem Wirkstoff Liraglutid, darf es somit nur auf einem Privatrezept verordnet werden.
Die wirkstoffgleichen Fertigarzneimittel Ozempic® (Semaglutid) und Victoza® (Liraglutid) können in ihrem zugelassenen Anwendungsgebiet (Behandlung des unzureichend kontrollierten Diabetes mellitus Typ 2) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Es besteht die Möglichkeit einer Monotherapie, wenn die Anwendung von Metformin aufgrund einer Unverträglichkeit oder Kontraindikationen ungeeignet ist oder zusätzlich zu anderen Arzneimitteln zur Behandlung des Diabetes mellitus.
Wir empfehlen Ihnen auf einen indikationsgerechten Einsatz zu achten und ausführlich in der Patientenakte zu dokumentieren.