Vorbestellung Grippeimpfstoff 2022/2023

die aktuelle Grippeimpfsaison ist zwar noch in vollem Gange, dennoch muss bereits jetzt die Planung für die nächste Saison beginnen. Bei der Abschätzung des voraussichtlich benötigten Saisonbedarfs orientieren Sie sich bitte am Verbrauch der jetzigen Saison.

Ab sofort können Sie bestellen:

Influvac® Tetra 2022/23 10er mit Kanüle
Influvac® Tetra 2022/23 10er ohne Kanüle

Influvac® Tetra 2022/23 gilt als wirtschaftlich! Unverändert ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Bei Influvac® Tetra handelt es sich um einen Subunit Impfstoff (keine Spalt Impfstoff).

Mögliche Anwendungen:

  • tief subkutan – für antikoagulierte Patienten geeignet
  • intramuskulär
  • für Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene
  • für alle Risikogruppen laut RKI/STIKO geeignet

Bitte senden Sie wie gewohnt ihr MEDI – Vorbestellfax direkt an die Apotheke in der MED.

Bestellschein2223neu

Hochdosis-Impfstoff für Versicherte über 60 Jahre | konventioneller Grippeimpfstoff bei Lieferengpässen

Seit dem 1. April 2021 haben Versicherte über 60 Jahre Anspruch auf eine Impfung mit einem Hochdosis-Grippeimpfstoff. Sollte es in der bevorstehenden Impfsaison 2022/2023 beim Hochdosis-Grippeimpfstoff zu Lieferengpässen kommen, kann – wie in der laufenden Saison – auf andere konventionelle inaktivierte, quadrivalente Grippeimpfstoffe ausgewichen werden. Hintergrund ist die Verlängerung der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 31. März 2023. Der Influenza-Hochdosis-Impfstoff für über 60-Jährige gilt trotz des höheren Preises gemäß der Rechtsverordnung ausdrücklich als wirtschaftlich.

Grundsätzliche Regelungen zu den Bestellmengen

Für die Vorbestellung von Grippeimpfstoffen gelten ähnliche Regelungen wie zur Vorsaison:

  • Zur Ermittlung des voraussichtlichen Bedarfs an Grippeimpfstoffen für die Saison 2022/2023 sollen Vorbestellungen bis Ende März 2022 erfolgen.
  • Die Vorbestellung soll sich grundsätzlich am Verbrauch der Impfsaison des Vorjahres orientieren und möglichst 95 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs in dieser Saison auf Basis der abgerechneten Impfleistungen (Frequenzen der GOP 89111 und 89112 EBM) nicht überschreiten.
  • Sollte sich nach Ablauf der Saison 2022/2023 zeigen, dass die im Rahmen der Vorbestellung bezogenen Impfstoffe – trotz Orientierung an den Abrechnungswerten der Vorjahressaison in Höhe von 95 Prozent – nicht verbraucht werden konnten, werden in der Regel keine Prüfanträge gestellt.
  • Sollte sich im Laufe der kommenden Saison herausstellen, dass die Nachfrage nach Grippeschutzimpfungen höher ist als angenommen, können selbstverständlich Impfstoffe bedarfsgerecht nachbestellt werden. Die KV RLP empfiehlt, bei Nachbestellungen jeweils nur kleine Packungsgrößen, zum Beispiel eine 10er-Packung pro Verordnung, anzufordern.
  • Ab Impfstoffmengen oberhalb von 95 Prozent kann bei einer Differenz von mehr als 20 Prozent der über den SSB verordneten Grippeimpfstoffe im Vergleich zu den tatsächlich abgerechneten Impfungen ein Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt werden.

Ausstellung von Kassenrezepten zu Grippeimpfstoffen

Impfstoff für Impfungen im Rahmen der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) verordnen Sie zu Lasten des Sprechstundenbedarfs (SSB). Die KV RLP empfiehlt, die Verordnung von Grippeimpfstoffen grundsätzlich generisch zu tätigen. Damit können Apotheken, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen, auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe ausweichen. Die unterschiedlichen Zulassungen sind hierbei wichtig.

CAVE: Bei der generischen Verordnung muss eine Unterscheidung zwischen konventionellem Grippeimpfstoff und Hochdosis-Grippeimpfstoff klar ersichtlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der MEDIVERBUND Südwest