Die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) hat die Vertragsärzte auf eine unnötige Belastung der Aut-idem-Zielquote hingewiesen. In dem KV-Bezirk gelten fachgruppenspezifische Zielquoten für Aut-idem-Kreuze, die z. B. für Allgemeinärzten und hausärztlichen Internisten max. 7,0 Prozent beträgt. Bei den Verhandlungen für die Arzneimittel-Zielvereinbarung 2019 war der KV RLP aufgefallen, dass zahlreiche Aut-idem-Kreuze bei Verordnungen gesetzt wurden, die gar nicht gesetzt werden müssten und somit überflüssig sind. Als Beispiele werden Schilddrüsenhormone oder Marcumar genannt
Die verschreibenden Ärzte wollen mit dem Kreuz auf dem Aut-idem-Feld sicherstellen, dass nur das verordnete Arzneimittel abgegeben wird und kein wirkstoffidentisches Rabattpräparat. Wenn aber Arzneimittel mit einem in Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie (sog. Substitutionsausschlussliste) gelisteten Wirkstoff in einer der aufgeführten Darreichungsformen gelistet sind, dürfen sie sowieso nicht durch ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzt werden. Das Kreuz auf dem Aut-idem-Feld ist bei diesen Arzneimitteln unnötig und belastet die Zielquoten, die bei der KV RLP gelten.