Die GOÄ-Hygienepauschale, die ohne weiteres Zutun am 31.03.2021 ausgelaufen wäre, wird bis zum 30.06.2021 verlängert. Zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie kann auch im zweiten Quartal 2021 die Nr. 245 GOÄ analog zum Einfachsatz (6,41 Euro) bei jedem unmittelbaren, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung abgerechnet werden. Daneben wurden auch die Abrechnungsempfehlungen zu Nr. 3 GOÄ für längere Beratungen sowie zur Telemedizin bis zum 30.06.2021 verlängert.