Assistentin infiziert sich durch Nadelstich: Arzt muss 150.000€ zahlen

Als sich eine ehemalige Assistentin bei der Blutabnahme in den Finger sticht und sich mit Hepatitis C ansteckt, zieht diese vor Gericht. Dem Arzt stehe dabei keine Berufung auf das Haftungsprivileg zu. Der Grund: Er überließ die Verletzung der angehenden Ärztin dem Zufall.

Der beklagte Arzt und seine Helferinnen waren sich untereinander einig, die seit August 2006 vorgesehene TRBA (Technische Regelung für biologische Arbeitsstoffe) 250 nicht zu berücksichtigen. Darin heißt es, dass spitze oder scharfe medizinische Instrumente durch geeignetere Arbeitsgeräte zu ersetzen sind, um eine höhere Sicherheit zu gewähren. Dazu zählen insbesondere Sicherheitskanülen, mit der eine Nadel nach ihrer Benutzung sofort einhändig gesichert werden kann. Beim Beklagten wurden, anstelle der sicheren Kanülen, konventionelle Nadeln mit einem sogenannte Recappinggefäß zur Entsorgung verwendet.

Die TRBA ist deswegen auch regelmäßig Inhalt unserer MEDI QM-Schungstage und bietet noch Einblick in andere Problembereiche, die im Praxisalltag zu (teuren) Problemen führen können.

Besuchen Sie einen unserer QM Schungstage, in denen neben Notfall-, Arbeits-, Sicherheitsschutz- und Hygiene- auch Datenschutzschulungen angeboten werden.

Es lohnt sich also, einen Samstag im Jahr zu investieren. Die Termine für das kommende Jahr finden Sie auf unserer Homepage.

Ihr MEDI Südwest Team