Bis 2021 soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen

Bei der elektronischen Patientenakte haben sich die beteiligten Akteure auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Die KBV wird zukünftig die Vorgaben zu den medizinischen Inhalten festlegen. 

Dabei geht es beispielsweise darum, dass die Einheiten von Laborwerten standardisiert in der elektronischen Patientenakte (ePA) dargestellt werden. Nur so sei später ein nutzerfreundlicher und praktikabler Austausch der jeweiligen medizinischen Informationen möglich.

Nach einem Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatten sich KBV, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und gematik auf ein gemeinsames Vorgehen zur Einführung der elektronischen Patientenakte verständigt. Dafür seien teilweise aber noch gesetzliche Änderungen notwendig.

Die ePA soll auf Wunsch des Patienten alle persönlichen Gesundheitsinformationen elektronisch bündeln. Konkrete Fristen für die Einführung gibt nun das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor: Bis 2021 soll die ePA für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen, auch als mobile Anwendung.

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