Corona News

Corona Abstrich als IGeL

Es gibt zumindest bei Bioscientia die Möglichkeit einen Corona Abstrich als IGEL anzufordern, und zwar immer dann wenn ein asymptomatischer Patient einen Abstrich privat (Urlaub), für die Arbeit benötigt. Dies ist keine Leistung der GKV.

Prästationäre Abstriche sind durch die Krankenhäuser zu erbringen, was in der Regel auch so gehandthabt wird.

Problematisch sind Abstriche für weit entfernte Rehakliniken. Hier obliegt es der ärztlichen Einschätzung, diesen Abstrich als IGEL oder als GKV Leistung zu erbringen.

Der Igel Abstrich, der im Labor mit Ziffer 298 und der 1 berechnet wird, kostet komplett ca. 82,00 Euro.

Corona Antikörpertest

Auch hier ist die Ziffer 250 und die Ziffer 1 mitzuberechnen.  Kosten für z.B. die Roche IgG AK liegen komplett bei 32,,00 euro. Es ist nicht anzuraten, dies Tests als Kassen Leistung zu erbringen, da hierzu nur wenige Indikationen denkbar sind. Die Genauigkeit des AK Tests steigt mit der Symptomatik des Patienten. 

Wenn anamnestisch der V.a. auf eine Infektion besteht und die AK positiv sind, dann ist der Test sehr genau. Bei oligosympt. Patienten dagegen steigt die Fehlerquote auf bis zu 20% (laut Labor).

Die Kosten steigen natürlich an wenn IgA und Ig M getestet werden.

Corona APP       

Die Nr. 02402 kann nur für die Abstrichentnahme aufgrund einer Warnung durch die „Corona-Warn-App“ berechnet werden. Für die Abstrichentnahme aus anderem Anlass, z. B. bei Infektionsverdacht, ist diese Nr. nicht berechnungsfähig. Zu beachten sind dabei folgende Punkte:

  • Für die Beauftragung der Laborleistung ist ein neuer Vordruck zu verwenden, das „Muster 10 C“. Bis zur Veröffentlichung des Vordrucks verwenden Sie bitte den bekannten Vordruck „Muster 10“; im Feld „Auftrag“ ist explizit die für diese Fälle neu geschaffene EBM-Untersuchungsnr. 32811 anzugeben.
  • Die Kennnr. 32006 für die Untersuchungsindikation „Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose“ wurde um die Nr. 32811 ergänzt. Zur Vermeidung einer Belastung Ihres für den Wirtschaftlichkeitsbonus relevante Laborfallwerts tragen Sie bitte die Kennnummer 32006 auf dem Abrechnungsschein ein.
  • Im Gegensatz zu Fällen mit einem Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sind diese Corona-Warn-App-Fälle nicht mit der Kennziffer 88240 zu dokumentieren.
  • Die Vergütung erfolgt extrabudgetär mit dem Orientierungswert!

Hier geht es aber nur um asymptomatische Patienten. Alle anderen wie bisher.