Wie bereits in der letzten MEDI-INFO berichtet, können sich Auslandsurlauber jetzt seit Samstag bei der Rückkehr nach Deutschland kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Ab kommender Woche sind diejenigen, die aus Risikogebieten einreisen, dazu verpflichtet. „Das Virus macht keine Ferien. Deshalb: Wer von einer Reise zurückkommt, sollte sich testen lassen – freiwillig und kostenlos“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Testungen durch alle Ärzte
So können sich ab morgen alle Rückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt, an Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen oder in einer Arztpraxis testen lassen.
Hausärzte sollen nicht mehr die alleinige Anlaufstelle sein, die Tests werden durch die niedergelassenen Ärzte und durch die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren erbracht werden.
Alle Einreisenden haben unabhängig des Reiseortes Anspruch auf einen PCR-Test binnen 72 Stunden nach ihrer Ankunft in Deutschland. Für Reisende aus Ländern, die vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen sind, gilt die 72-Stunden-Beschränkung nicht. Für sie soll künftig ohnehin eine Testpflicht gelten. Sie soll nach Angaben aus dem Ministerium in der kommenden Woche separat in Kraft treten.
15 EUR pro Abstrich
Für die Abstrichentnahme, das Beratungsgespräch und Ausstellung des Befunds erhalten Ärzte 15 Euro je Patient. Weitere Leistungen dürfen nicht in Abrechnung gebracht werden, so auch die Versicherten- oder Grundpauschale.
Die Beauftragung des Labors erfolgt unter Nutzung des Formulars OEGD. Bis die überarbeitete Fassung bereitsteht, verwenden Ärzte das Formular 10C. Unter der Zeile „Test nach Meldung erhöhtes Risiko nach Meldung durch Corona-Warn-App“ tragen sie das Wort „Rückkehrer“ ein. Das Feld „Test nach Meldung“ oder „Diagnostische Abklärung“ ist nicht zu markieren.
Sollte das neue Formular 10C nicht verfügbar sein, erfolgt die Veranlassung des Tests auf dem Formular 10 mit entsprechendem Hinweis auf den Testanlass.
Eine Leistungsziffer ist bisher nicht bestimmt.
Chaos droht in den Praxen
Den Ärzten droht damit wieder ab Montag das blanke Chaos, wenn Patienten in die Praxen strömen und Testungen verlangen. Viele Praxen haben dazu weder ausreichende Schutzausrüstung, Handschuhe sind bei einigen Lieferanten bereits absolute Mangelware, noch reichen oftmals die räumlichen oder auch personellen Kapazitäten aus.
Die Ärzte müssen auch noch überprüfen, ob die Testvoraussetzungen gegeben sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Bordkarte, ein Ticket, eine Hotelrechnung oder einen sonstigen Nachweis geschehen. Wichtig ist, dass der Einreisende glaubhaft machen kann, dass ein „entsprechender Auslandsaufenthalt“ stattgefunden hat, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Die Praxisinhaber haben die Möglichkeit die Abstriche an geschulte MFA zu delegieren und müssen darüberhinaus selbst entscheiden, ob sie diese Leistung am ehesten im Rahmen von Coronapraxen oder Coronasprechstunden erbringen.
Ein Zwang zur Durchführung von Testungen ist nämlich nicht vorhanden.