Corona-Testung von Inland-Reisenden aus Risikogebieten

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen.
Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion im Inland nach Rheinland-Pfalz einreisen verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.
Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise. Es gibt weitere Ausnahmen:

Demnach muss nicht in Quarantäne, wer:

  • täglich oder für bis zu fünf Tage beruflich oder medizinisch veranlasst in das Land Rheinland Pfalz einreist oder sich hier maximal 24 Stunden aufhält, einen maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen kann,
  • einen sonstigen triftigen Reisegrund hat; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen oder
  • sich als hier lebender Mensch weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
  • Zudem kann sie entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

ACHTUNG: Da es keine Rechtsrundlagen für eine entsprechende Testung zu Lasten der Krankenkassen gibt, kann diese Testung nur als IGeL Testung abgerechnet werden.