Datenschutz effektiv mit MEDI-Südwest

Datenschutz in der Arztpraxis hat oberste Priorität   
Keine Chance Abmahnungen & Co. – komplette Enthaftung

  • Begehung Ihrer Praxis und Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten
  • Erstellung eines Abschlussberichtes mit konkreten Handlungsvorschlägen
  • Hilfestellung bei der Erstellung und Umsetzung eines praxisindividuellen Datenschutzkonzeptes mit allen benötigten Erklärungen, Verzeichnissen und Technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Jährliche Pflichtschulung und Einbindung des gesamten Praxispersonals mit MEDI
  • Wir geben nur praxistaugliche Handlungsempfehlungen
  • Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung in Praxisberatung und Management sowie aus den anderen Praxen, in denen wir externen Datenschutz übernommen haben.
  • Wir bieten als Datenschutzbeauftragten eine Dekra-zertifizierte Fachkraft für Datenschutz

    Rufen Sie uns bei Interesse einfach an. Tel: +49-151- 40519110 oder Mail an motzenbaecker@medi-verbund.de

Die häufigsten Fragen zu DSGVO:

38 BDSG-neu: Soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Die Beschäftigung erfasst auch externe Dienstleister, bspw. wenn Sie eine externe Buchhaltung beauftragen.
Nehmen Sie Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder verarbeiten Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, dann haben Sie einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, unabhängig davon wie viele Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Ihnen drohen Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist. Nehmen Sie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten daher ernst.

Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Die Datenschutz-Dokumentation erstellt jeder Verantwortliche bzw. der Auftragsverarbeiter. Diese Datenschutz-Dokumentation erstellen wir gemeinsam mit Ihnen und gehen dabei über die gesetzlichen Pflichten hinaus, da gesetzlich lediglich die Unterrichtung und Beratung durch den DSB vorgesehen ist.

Schreibe einen Kommentar