e-AU und e-Rezept gestoppt

Die Einführung von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept wird bis auf Weiteres verschoben. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat eigenen Angaben zufolge beide Vorhaben gestoppt.

Was noch nicht 100-prozentig ausgereift sei, könne nicht in die Fläche gebracht werden, sagte er in der KBV-Veranstaltung „Im PraxisCheck“ am Donnerstagabend. Er wies auf die hohe Fehleranfälligkeit hin, auch sei der Nutzen nicht klar. „Wenn ich beispielsweise ein elektronisches Rezept ausstelle und muss die Quittung dafür noch gedruckt aushändigen – das kann noch nicht überzeugen.“

Lauterbach kündigte eine „Strategiebewertung“ in seinem Ministerium an. Digitale Anwendungen „müssen einen spürbaren Nutzen für Arzt und Patienten haben“, stellte er klar.

Ärzte unnötig zur Bestellung von e-HBA genötigt

Die Argumenten mit denen der amtierende Gesundheitsminister die Reissleine bei einem technisch nicht ausgereiften Maßnahme, sind nicht neu. Neben den immer wieder geäußerten Sicherheitsbedenken waren es auch immer die fehlende Praktikabilität und die hohe Fehlerquote bei der Übermittlung der e-AU, die als Gegenargumente vorgetragen wurden. Warum die Ärzteschaft mitten in der Pandemie mit vollkommen unnötigen Selbstversuchen und einer in die Praxis ausgelagerten Produktentwicklung belastet und wider besseren Wissens förmlich zur Bestellung der elektronischen Heilberufsausweise genötigt wurde, muss das Gesundheitsministerium mal noch darlegen.

KBV-VV: gematik muss Verantwortung übernehmen

Die KBV erwartet zudem, „dass diejenigen TI-Komponenten, die von der gematik für die Vertragsarztpraxen zugelassen sind auch uneingeschränkt einsatzfähig sind“, heißt es in einer Resolution. Angesichts der Meldungen über Kartenlesegeräte, die im Zusammenspiel mit bestimmten eGK-Typen die Systeme in den Praxen zum Abstürzen bringen, müsse sich gematik dafür verwenden, „dass die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit in den Praxen bürokratie- und kostenfrei hergestellt wird“. Dazu gehört, dass die Kosten für die avisierten Aufsatzgeräte zur Behebung des Problems übernommen werden.