eAU: Ab Januar für alle Arbeitgeber Pflicht – Finanzielle Einbußen drohen!

Dr. Thomas Dambach
Zum Thema e-AU und den damit verbundenen Freuden der TI für die Arztpraxen ein Winwurd von Dr. Thomas Dambach, MEDI Sprecher Südpfalz und Hausärztlicher Internist in Kandel.

Liebe MEDI Mitglieder,

die Sitaution derzeit sieht wie folgt aus:  Viele Ärzte  haben  im Moment wieder vermehrt  Abbrüche bei der Datenübertragung der e-AU und es sind in vielen Praxen e-AU einfach nicht übertragen worden. Alleine in unserer Praxis 30 e-AU innerhalb von acht Tagen.

Was hier wie andernorts folgt ist dann der Versuch die Daten erneut zu verschicken, was aber ebenfalls oftmals misslingt. Ich weiß nicht ob die Technik dies verhindert oder einfach nicht vorgesehen ist , auf jeden Fall kommen immer weider Fehlermeldungen  zurück.
Das bedeutet für uns Ärzte, wir müssen die AUs alle  nochmal ausdrucken und postalisch – auf  unsere Kosten – an die Krankenkasse schicken.

Ab 01.01.2023 neue Pflichten für Arbeitgeber (auch Arztpraxen)

Nun kommt auf uns als Arbeitgeber die nächste schildbürgerliche Unzulänglichkeit hinzu.  Arbeitgeber sind ab Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Dies gilt auch für Praxen. Zum Abruf der Daten benötigen Arztpraxen eine zugelassene und datenschutzkonforme Software – oder eben eine Lohnbuchhaltung mit einer entsprechenden Software wie z.B.Datev, wie sie bei Steuerberatern und Lohnbüros oft eingesetzt wird. Altenativ auch über die Seite SV.net, zu der man sich als Arbeitgeber aber anmelden muss.

Viele Arbeitgeber sind noch lange nicht darüber im Bilde, welche Verpflichtungen da auf sie zukommt und deswegen werden wir auch weiterhin die beiden Ausdrucke für Patient und Arbeitgeber auf unsere Kosten ausdrucken und übergeben müssen.

Formelle Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Der Arbeitgeber darf die eAU nur abfragen, wenn der Arbeitnehmer die abzurufende Arbeitsunfähigkeit angezeigt hat und für den angefragten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer bestand! Die angefragten Daten müssen exakt stimmen, andernfalls wird die Kasse die Übertragung verweigern. Die Kassen haben dann 14 Tage Zeit zur Bearbeitung der Anfrage.

Es ist daher DRINGEND empfohlen die Mitarbeitenden nochmals am Besten schritlich darüber aufzuklären, dass sich an der Pflicht, uns die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich und exakt mitzuteilen (§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG), sich nichts geändert hat. Nur dann dürfen wir ja eine e-AU abfragen. In dieser Aufklärung sollte auch genau festgelegt werden, dass die Erkrankunf ärztlich festgestellt werden muss und wer sich bei wem bis wann zu melden hat.

Der Bund der Arbeitgeber hat ein Infoschreiben für die Mitarbeiter im Word-Format im Angebot, das man hier herunterladen kann:

https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2022/11/BDA-Information_elektrKS_Musterschreiben-an-Arbeitnehmer_1.0.docx

In Jedem Fall muss in den Praxen ein System etabliert werden, womit sichergestellt ist, dass die Lohnbuchhaltung von der AU erfährt. Entweder kann die AU-Fehlzeit über eine Zeiterfassung erfolgen, die dann an die Lohnbuchhaltung übermittelt wird, oder man muss dem Lohnbüro die AU Zeiten extra mitteilen. Erst dann kann im Entgeltabrechnungsprogramm die AU bei der Krankenkasse angefodert werden.

Die Gefaht, dass die Übermittlung an einer Stelle nicht funktioniert und die Umlagen nicht ausgezahlt werden, ist damit ungleich höher geworden.

WIR MÜSSEN  uns also darum  kümmern, dass wir von den Krankenkassen  die Daten zu den eAU  unserer Angestellten bekommen?! Geht es noch ?! Was macht ein Konzern mit etlichen tausend Mitarbeitern, wo sich täglich jemand krank meldet? Verkauft wurde die eAU  doch damit, dass es “EINFACHER” werden sollte und die Daten online von der KRANKENKASSe AN DIE ARBEITGEBER “fließen” sollen?

Für mich wieder mal ein Beweis dass die GEMATIK uns für viel Geld teures, unnützes “Werkzeug” zur Verfügung stellt und WIR auf den Kosten (eigener Zeitaufwand, Personalkosten und Porto) sitzen bleiben, wenn es wieder mal nicht funktioniert. Kosten  die eigentlich bei den Krankenkassen bleiben sollten, dort aber “fein” outgesourct wurden.

Dr. Thomas Dambach – MEDI Sprecher Südpfalz